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Frankfurt am Main: Geisterfahrerin wegen Mord angeklagt


Fünf Verletzte auf der A5
Geisterfahrerin wegen Mordes angeklagt

Von t-online, stn

16.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Das Landgericht Frankfurt: Nach einem langwierigen Prozess ist en Rentnerpaar verurteilt worden.Vergrößern des BildesDas Landgericht Frankfurt: Die Staatsanwaltschaft wirft der Geisterfahrerin unter anderem versuchten Mord vor. (Quelle: IMAGO/Dirk Sattler)
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Eine 46-Jährige soll absichtlich in den Gegenverkehr auf der A5 bei Frankfurt gefahren sein, um dort Zusammenstöße mit anderen Autos zu verursachen.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat eine 46-Jährige aus Hattersheim wegen versuchten Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln sowie gefährliche Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt. Sie fuhr demnach am 29. Januar dieses Jahres mit ihrem Auto an die Anschlussstelle Frankfurt-Westhafen als Geisterfahrerin auf die A5 in Fahrtrichtung Darmstadt.

Sie hatte zu dem Zeitpunkt einen Blutalkoholwert von 2,11 Promille, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Sie stellte ihr Fahrzeug kurzzeitig auf dem Seitenstreifen ab, fuhr nicht angegurtet erneut los, überquerte alle vier Fahrstreifen und fuhr auf der linken Spur entgegen der Fahrtrichtung in Richtung Kassel. Laut Staatsanwaltschaft soll sie ihr Auto gezielt in den entgegenkommenden Verkehr gelenkt und billigend in Kauf genommen haben, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu töten.

Im weiteren Verlauf der Fahrt stieß sie mit dem Auto einer 22-jährigen Frau, in dem drei weitere Menschen saßen, zusammen. Dadurch prallte das Auto der Geisterfahrerin gegen die linke Fahrzeugseite des Autos der 22-Jährigen. Allerdings kam es nur nicht zu einem Frontalzusammenstoß, weil der Beifahrer der Geschädigten kurz vor dem Zusammenprall in das Lenkrad griff und das Fahrzeug nach rechts lenkte.

Sowohl die Geisterfahrerin als auch die Insassen des anderen Fahrzeugs wurden verletzt. Die Angeschuldigte erlitt eine Fraktur des Brustbeins. Die Fahrerin des anderen Autos erlitt unter anderem eine Gehirnerschütterung und die weiteren Insassen verschiedene Prellungen sowie posttraumatische Belastungsstörungen.

Geisterfahrerin verursachte am selben Tag einen zweiten Unfall

Die Angeklagte gilt als vermindert schuldfähig, weil sie zum Zeitpunkt der Tat rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Sie befindet sich auf freiem Fuß und hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Wegen eines zweiten Unfalls, den sie am selben Tag verursachte, wurde die Angeklagte bereits zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt und verlor ihren Führerschein für ein Jahr. Sie streifte beim Abbiegen ein anderes Auto und verursachte einen Schaden von etwa 9.000 Euro.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt
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