Staatsanwaltschaft fordert siebeneinhalb Jahre Haft wegen Drohschreiben
Die Staatanwaltschaft hat keine Zweifel daran, dass Alexander M. die 81 Drohschreiben an RechtsanwΓ€lte, Journalistinnen und Politikerinnen geschickt hat.
Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft am Montag eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gegen den Angeklagten Alexander M. gefordert. Verurteilt werden soll er unter anderem wegen Beleidigung und versuchter NΓΆtigung, StΓΆrung des ΓΆffentlichen Friedens und Volksverhetzung.
Oberstaatsanwalt Sinan Akdogan warf M. in seinem Schlussvortrag vor dem Landgericht vor, der Verfasser von insgesamt 81 Drohschreiben zu sein, die per E-Mail, Fax oder SMS an RechtsanwΓ€lte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des ΓΆffentlichen Lebens gerichtet und mit "NSU 2.0" unterzeichnet waren. Auch Bombendrohungen gegen Gerichte habe M. versendet.
Es bestehe kein Zweifel daran, dass M. der Verfasser gewesen sei. Er habe personenbezogene Daten ΓΌber die Opfer gesammelt und sich dafΓΌr unter anderem als Polizist ausgegeben. Es handele sich um einen hochintelligenten TΓ€ter, in dessen Wohnung unter anderem BΓΌcher zu "Methoden der Manipulation" gefunden worden seien. M. hatte die VorwΓΌrfe in dem Verfahren zurΓΌckgewiesen. Der Absender "NSU 2.0" spielt auf die rechtsextreme Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) an.
Haben die Ermittler umfangreich ermittelt?
Vor dem eigentlichen PlΓ€doyer wies Akdogan VorwΓΌrfe zurΓΌck, die Ermittler hΓ€tten nicht umfangreich ermittelt und weitere mΓΆgliche Verbindungen in ihre Untersuchungen einbezogen. Man habe unter Hochdruck gearbeitet, um die "unsΓ€gliche und schreckliche Drohserie" aufzuklΓ€ren.
Der Vorwurf, dass nicht ausreichend ermittelt worden sei, wurde unter anderem von der Frankfurter RechtsanwΓ€ltin und NebenklΓ€gerin Seda BaΕay-YΔ±ldΔ±z erhoben, die ebenfalls bedroht worden war. Sie geht davon aus, dass das erste der Schreiben nicht vom Angeklagten, sondern von einem Frankfurter Polizisten versendet wurde.
Staatsanwalt kritisiert Verhalten von Alexander M.
Akdogan kritisierte das Verhalten von M. vor Gericht: "Wir haben viel von ihm erduldet. Der Angeklagte hat hier eine BΓΌhne bekommen." Teilweise habe er sich aufgefΓΌhrt wie ein "schlecht erzogenes Kind" β etwa als er am ersten Prozesstag Medienvertretern grinsend den Mittelfinger entgegengestreckt oder bei der Aussage eines Zeugen mit der Faust auf den Tisch geschlagen habe.
Staatsanwalt Akdogan erklΓ€rte, nachdem der Angeklagte in Berlin festgenommen worden war, habe die Drohserie mit der bis dahin verwendeten Mailadresse geendet. In seinem PlΓ€doyer schilderte er, wie die Ermittler auf die Spur des Angeklagten gekommen waren. Auch Inhalt der Drohschreiben und seine Wirkung auf die EmpfΓ€ngerinnen und EmpfΓ€nger beschrieb er ausfΓΌhrlich. M. habe alleine gehandelt. Gerade angesichts des groΓen EmpfΓ€ngerkreises und der BefΓΌrchtung, auch die Polizei kΓΆnne involviert gewesen seien, seien die Schreiben stark belastend und teilweise traumatisierend gewesen.
- Nachrichtenagentur dpa