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Zulassungspanne bei Medizinstudenten: Kläger bekommen Recht – Uni beschwert sich


Medizinstudium an Goethe-Universität
Zulassungspanne: Uni legt gegen Urteil von Gericht Beschwerde ein

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 18.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Goethe-Universität in FrankfurtVergrößern des BildesDie Goethe-Universität am Campus Westend: Die Zulassungspanne sorgte bundesweit für Aufsehen. (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Die Zulassungspanne bei Medizinstudenten schien bereinigt. Doch dann gab ein Gericht klagenden Studenten recht. Die Hochschule geht nun in die nächste Instanz.

Die Zulassungspanne bei Medizinstudienplätzen der Frankfurter Goethe-Universität ist noch nicht zu Ende: Sechs Betroffene hatten gegen die bundesweit koordinierte Lösung geklagt. Das Frankfurter Verwaltungsgericht gab ihnen nun recht, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Doch die Uni Frankfurt sieht das anders: "Die Goethe-Universität widerspricht dieser Rechtsdeutung und wird daher gegen den Beschluss beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel fristgerecht Beschwerde einlegen", teilte die Hochschule am Freitag mit. Ein Sprecher merkte zudem an, "dass zwei der sechs Antragsteller bereits einen Medizinstudienplatz an einem anderen Standort erhalten haben".

Gericht: Rücknahme von Zulassungsbescheinigungen rechtswidrig

Damit geht das Ringen um eine Lösung nach der Zulassungspanne weiter. Auslöser war, dass die Uni der zentralen Vermittlungsstelle für Medizinstudienplätze aus Versehen zu viele freie Plätze gemeldet hatte. Dadurch wurden rund 250 Studienbewerber zu viel in Frankfurt zugelassen. Als der Fehler bemerkt wurde, wurden die bereits versandten Zulassungsbescheide zurückgenommen.

Um den Betroffenen zu helfen, rangen die Hochschule, die Kultusministerien der Länder und die Stiftung, die die Zulassungen koordiniert, wochenlang um eine Lösung. Im Oktober verkündete die Goethe-Universität, dass allen Betroffenen ein Studienplatz angeboten werden konnte. Die Hochschule nahm selbst weit über die normalen Kapazität Studierende auf. Aber nicht alle kamen in Frankfurt unter und nicht alle bei Humanmedizin.

Die zuständige Kammer hatte am Mittwoch festgestellt, "dass die Antragsteller im Rahmen der im Eilverfahren gebotenen Überprüfung wohl einen Anspruch auf die Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Frankfurt/Main haben". Ihnen waren stattdessen Plätze für Zahnmedizin, Pharma- oder Biowissenschaften angeboten worden. Laut Gericht war "eine Rücknahme aller Zulassungsbescheide rechtswidrig".

Bundesweit wurde für Betroffene nach Lösung gesucht

Die Goethe-Universität nahm selbst weit mehr Studierende auf als es eigentlich Plätze gibt. Wenn das möglich ist, stünden auch für die sechs Antragsteller ausreichende Studienplätze zur Verfügung, urteilte das Gericht.

Das hessische Wissenschaftsministerium sagte auf Anfrage: "Das eigentliche Korrekturverfahren, das gemeinsam intensiv zwischen der Stiftung für Hochschulzulassung, der Ländergemeinschaft in der Kultusministerkonferenz, dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst und der Goethe-Universität erarbeitet wurde, wurde nicht beanstandet."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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