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Korruptionsverdacht gegen Frankfurter Oberstaatsanwalt: Prozessstart festgelegt


Bestechlichkeit und Schmiergelder
Korruptionsverdacht gegen Frankfurter Oberstaatsanwalt – Prozessstart festgelegt

Von t-online, afp
21.11.2022Lesedauer: 2 Min.
imago images 164872238Vergrößern des BildesOberlandesgericht in Frankfurt am Main (Symbolbild): Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage vor der großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt erhoben. (Quelle: IMAGO/Dirk Sattler)
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Der Prozess um den Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. startet im Januar: Ihm werden Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Der Korruptionsprozess gegen einen hessischen Oberstaatsanwalt vor dem Landgericht Frankfurt am Main beginnt am 13. Januar. Das Gericht setzte für die Hauptverhandlung zunächst 22 Termine bis Ende März an, wie es am Montag mitteilte. Oberstaatsanwalt Alexander B. soll einem befreundeten Unternehmer gegen Geld zu Aufträgen für Gutachten verholfen haben.

Die Staatsanwaltschaft warf B. Bestechlichkeit und schwere Untreue vor, zugelassen wurde im Oktober jedoch zunächst nur die Anklage wegen Bestechlichkeit. Das Gericht forderte die Erhebung weiterer Beweise, um möglicherweise auch wegen des Verdachts der Untreue verhandeln zu können.

Insgesamt werden B. 101 Fälle der fortgesetzten und gewerbsmäßigen Bestechlichkeit sowie Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Dem Unternehmer werden gewerbsmäßige Bestechung in 82 Fällen und Subventionsbetrug in vier Fällen im Zusammenhang mit der Erlangung von Coronahilfen vorgeworfen.

Korruptionsgelder in Höhe von mindestens 66.000 Euro

Laut Staatsanwaltschaft gründete der Unternehmer in Absprache mit B. 2005 eine Gesellschaft, deren Geschäftszweck überwiegend in der Erstellung von Gutachten für Justizbehörden bestanden haben soll, und leitete diese. Das Unternehmen soll hierdurch und durch die Erstattung sonstiger Dienstleistungen mehr als zwölfeinhalb Millionen Euro in den vergangenen zehn Jahren erhalten haben.

Die Aufträge habe B. erteilt. Er soll dem Unternehmen zu Dienstleistungsaufträgen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und Kliniken verholfen haben. Als Gegenleistung habe der Unternehmer einen Teil der Erlöse an den Beamten weitergeleitet.

Hauptbelastungszeugin ist tot

Im noch nicht verjährten Zeitraum zwischen August 2015 und Juli 2020 sollen auf diese Weise Zahlungen in Höhe von annähernd 280.000 Euro an B. geflossen sein. Diesem wird ferner vorgeworfen, von den Verantwortlichen eines weiteren Unternehmens Korruptionsgelder in Höhe von mindestens 66.000 Euro erhalten zu haben.

An ihn geleistete Schmiergeldzahlungen sowie Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie soll er zudem den Finanzbehörden gegenüber nicht erklärt und dadurch Steuern in Höhe von mehr als 185.000 Euro hinterzogen haben.

Im August wurde zudem bekannt, dass die Hauptbelastungszeugin in dem Verfahren gegen den unter Korruptionsverdacht stehenden Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. nicht im Prozess gegen ihren Exfreund aussagen wird. Wie der "Hessische Rundfunk" berichtete, sei die 55-Jährige überraschend im März 2022 verstorben. Ihre Anzeige im Jahr 2019 gab den Anstoß zu den Ermittlungen gegen Alexander B.

Verwendete Quellen
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