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Frankfurt am Main: Verurteilter im "NSU 2.0"-Prozess wehrt sich gegen Urteil


Über fünf Jahre Haft
"NSU 2.0"-Prozess: Verurteilter wehrt sich gegen Urteil

Von dpa
22.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Prozess um die "NSU 2.0"-DrohschreibenVergrößern des BildesProzess in Frankfurt: Dem Angeklagten Alexander M. (l) werden die Handschellen abgenommen. (Quelle: Andreas Arnold/dpa-pool/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der verurteilte 54-Jährige will gegen das Urteil Revision einlegen. Er wurde im Zuge der Drohschreiben-Serie zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Gegen das Urteil im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben will der verurteilte 54-Jährige nach Angaben seines Verteidigers Revision einlegen. Das teilte der Anwalt Ulrich Baumann am Dienstag auf Anfrage mit.

Der aus Berlin stammende Alexander M. war am vergangenen Donnerstag in Frankfurt wegen einer Serie von Mails, Faxen und SMS mit Todesdrohungen und rassistischen Beleidigungen an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Das Frankfurter Landgericht sprach den 54-Jährigen unter anderem wegen Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Beleidigung, versuchter Nötigung und Bedrohung schuldig. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zum Schluss bestritten, das Landgericht sah eine Einzeltäterschaft des Berliners aber als erwiesen an.

Nebenklägerinnen gehen nicht gegen das Urteil vor

Die Schreiben waren mit "NSU 2.0" unterzeichnet - in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) und ihre Mordserie. Die Nebenklägerinnen in dem Frankfurter Prozess – die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Linke) und die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız – und die Staatsanwaltschaft teilten auf Anfrage mit, sie würden nicht gegen das Urteil vorgehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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