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Korruptionsprozess: Frankfurts Ex-OB Feldmann legt Revision gegen Urteil ein


Korruptionsprozess
Frankfurts Ex-OB Feldmann legt Revision gegen Urteil ein

Von t-online, RF

Aktualisiert am 02.01.2023Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:221223-911-005007Vergrößern des BildesDer ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann geht nach der Urteilsverkündung in Revision. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa)
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Korruptionsprozess am Landgericht: Der abgewählte Frankfurter OB Peter Feldmann will das gegen ihn verhängte Urteil nicht akzeptieren.

Nachdem Peter Feldmann (SPD) am 23. Dezember zu einer Geldstrafe verteilt wurde, legt das abgewählte Stadtoberhaupt nun Revision ein. Mehreren Medienberichten zufolge beteure Feldmann weiterhin seine Unschuld. "Ein Beschluss, der ausschließlich auf 'Hörensagen' aufbaut und alle von mir beantragten Entlastungszeugen ausschließt, muss überprüft werden“, so Feldmann in einer Mitteilung, die der "FAZ" vorliegt. Er vertraue auf den Rechtsstaat und sei nicht korrupt.

Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister wurde im Prozess gegen ihn wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt, also zu 21.000 Euro. Außerdem muss er einen Wertersatz in Höhe von knapp 6.000 Euro leisten. Bei dem Verfahren ging es um Feldmanns enge Beziehungen zur Arbeiterwohlfahrt (Awo). Bei mehr als 90 Tagessätzen gilt ein Verurteilter als vorbestraft.

Befangenheitsantrag gegen Vorsitzenden Richter

Feldmann war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, er habe sich von der Awo vor deren Karren spannen lassen und sei bereit gewesen, sich als Politiker dem Sozialverband gegenüber wohlwollend zu verhalten. Im Gegenzug gewährte der Verband Vorteile, unter anderem einen überbezahlten Job für die damalige Freundin und spätere Frau Feldmanns an der Spitze einer neu geschaffenen deutsch-türkischen Kita der Awo in Frankfurt.

Laut "FAZ"-Bericht wirft Feldmann dem Vorsitzenden Richter weiterhin Befangenheit vor. Der entsprechende Antrag seiner Anwälte gegen die Richter habe sich "im Nachhinein bedauerlicherweise als berechtigt herausgestellt", heißt es. Die Verteidigung hatte dem Vorsitzenden Richter Befangenheit vorgeworfen, weil dieser mit der Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft verheiratet ist. Der Antrag wurde am zweiten Prozesstag vor Gericht abgelehnt.

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