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Silvester: Frankfurt verbietet Feuerwerk auf Eisernem Steg


Silvesternacht in Frankfurt
Silvester: Frankfurt verbietet Feuerwerk auf Eisernem Steg

Von Sinem Koyuncu

22.12.2023Lesedauer: 2 Min.
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Frankfurt an Silvester (Archivbild) Die Stadt Frankfurt verbietet wegen erhöhter Verletzungsgefahr das Anzünden von Feuerwerk auf dem Eisernen Steg. (Quelle: Jan Eifert/imago images)

Die Stadt Frankfurt verbietet das Anzünden von Feuerwerk auf dem Eisernen Steg in der Silvesternacht. Personen sollen dadurch vor Verletzungen geschützt werden.

Die Stadt Frankfurt untersagt mit einer Allgemeinverfügung das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk auf dem Eisernen Steg und dessen Brückenköpfen in der Silvesternacht. Ziel sei es, die meist eng gedrängten Menschen auf der Brücke vor Verletzungen zu schützen. Das teilt die Stadt Frankfurt mit. Die Regelung wird von Sonntag, 31. Dezember, 21 Uhr, bis Montag 1. Januar 2024, bis 3 Uhr, gelten.

In der Zeit ist das Mitführen von Feuerwerk der Kategorie F2 und höher verboten. Dazu gehören unter anderem Raketen, Böller, Kanonenschläge oder auch Feuerwerksbatterien. Doch auch pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T1 und T2 sind untersagt. Dazu zählen unter anderem bengalische Fackeln und Lichter, Feuerfontänen sowie Raketentreibsätze. Zudem dürfen Taschen, Tüten und weitere Tragebehältnisse mit einem Fassungsvermögen von mehr als drei Litern in dieser Zeit nicht auf den Eisernen Steg und dessen Brückenköpfe mitgebracht werden.

 
 
 
 
 
 
 

Auch in anderen Teilen des Stadtgebiets gilt ein Verbot

Der Eiserne Steg soll in der Silvesternacht von beiden Seiten zur Durchsetzung des Feuerwerksverbots kontrolliert werden. Im Falle einer Überlastung der Brücke mit zu vielen Menschen kann es zudem zu kurzfristigen Brückenschließungen kommen.

Auch in anderen Teilen des Stadtgebiets ist das Abbrennen von Feuerwerk wegen erhöhter Brandgefahr durch die grundsätzlich geltende und bundesweite Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Dazu gehören etwa jene Bereiche, die sich in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen befinden. Auch für brandempfindliche Gebäude gilt ein Verbot – etwa Gebäude und Anlagen wie Fachwerkhäuser, der Frankfurter Zoo oder der Stadtwald. Das Abbrennen von Feuerwerk ist innerhalb eines Abstands von 200 Metern um diese Bereiche verboten.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 21.12.2023
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