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A3 bei Frankfurt & Wiesbaden: 29-Jährige ohne Führerschein flieht vor Polizei


Bundesautobahn 3
Frau flieht vor der Polizei: Filmreife Verfolgungsjagd


09.01.2024Lesedauer: 1 Min.
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Rasendes Auto (Symbolbild): Eine 29-Jährige flieht vor einer Polizeikontrolle und gefährdet den Verkehr. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Alex Grichenko/imago-images-bilder)

Die 29-jährige Fahrerin eines Mitsubishi gab Gas auf der A3 zwischen Frankfurt und Wiesbaden. Sie floh vor der Polizei und versuchte, sie mit allen Mitteln abzuhängen.

Eine filmreife Verfolgungsjagd fand am Montagabend auf der A3 im Bereich des Tank- und Rasthofes "Medenbach" zwischen Frankfurt und Wiesbaden statt. Die Polizei nahm zwei Fahrzeuginsassen nach der Jagd fest. Die Gründe für die Flucht waren Alkohol am Steuer und das Fehlen eines Führerscheins.

Polizeikontrolle droht: Im letzten Moment rast sie davon

Gegen 20:20 Uhr sollte ein Mitsubishi Colt von einer Polizeistreife in Fahrtrichtung Köln in Höhe "Medenbach" kontrolliert werden. Zunächst befolgte die Fahrerin des Wagens die Anweisungen der Beamten, änderte jedoch kurz vor dem Fahrbahnteiler der Tank- und Raststätte "Medenbach" ihre Meinung und beschleunigte ihr Fahrzeug, um den Einsatzkräften zu entkommen.

Wegen des mehrfachen Fahrstreifenwechsels und dem rechtsseitigen Überholen eines Pkw sowie dem Ausschalten des Abblendlichts bei völliger Dunkelheit, konnte die Polizei die wilde Fahrt zunächst nicht unterbrechen.

Der Versuch, sich hinter einem LKW zu verstecken, scheitert

Als die Fahrerin sich schließlich auf der rechten Fahrbahn hinter einem LKW positionierte, um sich und ihr Fahrzeug zu verstecken, konnten die Beamten eingreifen. Die Odyssee der 29-jährigen Frau endete auf dem Standstreifen. Dabei stellte sich heraus, dass sie unter Alkoholeinfluss stand und keinen Führerschein besaß. Auch ihr 30-jähriger Beifahrer war betrunken, weshalb das Auto abgeschleppt wurde.

Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurden beide wieder entlassen. Die Tatverdächtige muss sich nun wegen diverser Verstöße nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und der Straßenverkehrsordnung verantworten.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main (9.1.2024)
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