Frankfurt am Main Rettungsfahrzeug behindert: Fahrerin muss 300 Euro zahlen
Weil sie mit ihrem Auto kurzzeitig ein Rettungsfahrzeug an der Abfahrt gehindert hatte, muss eine Autofahrerin 300 Euro Geldauflage zahlen. Im Gegenzug stellte das Amtsgericht Frankfurt das Strafverfahren gegen sie am Donnerstag "wegen geringer Schuld" ein. Die 45-Jährige habe sich im Februar dieses Jahres zwar nicht ganz richtig verhalten, hieß es vor Gericht. Aber auch die Sanitäter hätten nicht zu einer Deeskalation beigetragen und den Abtransport eines Notfallpatienten ihrerseits verzögert, indem man auf die Polizei gewartet habe. AZ 3450 Js 215504/20
Die Angeklagte hatte sich geärgert, weil das Rettungsfahrzeug auf ihrem Mietparkplatz im Frankfurter Gallusviertel abgestellt war. Wie sie vor Gericht aussagte, habe sie nicht mitbekommen, dass es sich um einen Noteinsatz gehandelt habe, weil weder Martinshorn noch Blaulicht eingeschaltet gewesen sei. Die Situation habe sich einfach "hochgeschaukelt", nachdem auch die Sanitäter schnell laut geworden seien und auf ihr Recht gepocht hätten.