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Zeuge zu Asylantrag von Franco A.: Entscheidung nach Schema


Frankfurt am Main
Zeuge zu Asylantrag von Franco A.: Entscheidung nach Schema

Von dpa
01.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Prozess gegen Franco A.Vergrößern des BildesRichter Christoph Koller eröffnet den dritten Verhandlungstag im Prozess gegen Franco A. (Quelle: Thomas Lohnes/Getty Images Europe/Pool/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Im Prozess gegen den unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehroffizier Franco A. ging es am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt/Main um den Asylantrag des Angeklagten als angeblicher syrischer Flüchtling. Dabei sagte als Zeuge der Mitarbeiter des Bundesamts für Flüchtlinge (BAMF) aus, der über den Asylantrag des angeblichen syrischen Christen entschieden hatte. Es sei erwartet worden, täglich über sieben Fälle zu entscheiden, sagte der Zeuge, der keine Erinnerung an den Fall selbst hatte. "Das ist aber nichts Besonderes, ich kann mich an kaum einen Fall erinnern."

Die Entscheidungen seien geprägt gewesen durch Textbausteine und festgelegte Schemata. Bei Syrern, die zu den sogenannten A-Fällen gehörten, sei der Entscheidungsspielraum ohnehin eng gewesen: "Es galt nur zu entscheiden, ob es um Paragraf 3 oder 4 geht", sagte der Zeuge über die Entscheidung über Bleiberecht oder subsidiären Schutz syrischer Antragssteller. Er habe ursprünglich bei der Bundesagentur für Arbeit gearbeitet und sei in einem vierwöchigen Kurs zum Entscheider geschult worden.

Beim Durchlesen des Anhörungsprotokolls habe er auch nicht noch einmal nachgeprüft, warum der angebliche Syrer selbst einräumte, kein Arabisch zu sprechen, sondern einer französischsprachigen Minderheit anzugehören. Wenn die Staatsangehörigkeit in der Anhörung nicht problematisiert worden sei, sei das auch in der Entscheidung nicht hinterfragt worden, sagte der Zeuge. "Alles ist besser, als gar nichts zu entscheiden."

Der 32-jährige Franco A. muss sich unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat verantworten. Er hatte bestritten, Anschläge geplant zu haben und lediglich eingeräumt, unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt zu haben. Einer seiner Verteidiger schlug während der Aussage des Zeugen zur Entscheidung im Asylverfahren vor, die Öffentlichkeit auszuschließen, da die Angaben dem Ansehen der Bundesrepublik schaden könnten. Das lehnte der Vorsitzende Richter Christoph Koller ab. "Dass das superpeinlich ist für das BAMF, ist klar", sagte er.

Die Bundesanwaltschaft wirft A. vor, sich eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zugelegt zu haben, um die geplanten Anschläge als Terrorakte eines anerkannten Asylbewerbers darzustellen - und so das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern.

Der Offizier soll sich Schusswaffen, Munition und Sprengkörper unter anderem aus Bundeswehrbeständen beschafft haben. Auch dazu wollte er vor Gericht bisher keine Angaben machen. Festgenommen worden war er im Februar 2017 in Wien, als er eine Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Im November 2017 hatte der Bundesgerichtshof den Haftbefehl aufgehoben, seitdem befindet sich A. auf freiem Fuß.

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