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OLG Frankfurt: Kein Kitaplatz – Landkreis muss Verdienstausfall zahlen


23.000 Euro Schadenersatz
Kein Kitaplatz – Landkreis muss Verdienstausfall zahlen

Von t-online, afp
12.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Symbolbild Kindergarten Kindertagesstätte Kita in Mainz Garderobe 28.05.21 *** symbol picture kindergarten day care centVergrößern des BildesDie Garderobe einer Kita (Symbolbild): Der Mutter wurde zwischen März und November 2018 kein zumutbarer Betreuungsplatz für ihr damals einjähriges Kind angeboten. (Quelle: Sämmer/imago-images-bilder)
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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einer Mutter Recht gegeben. Sie hatte keinen zumutbaren Kitaplatz für ihren Sohn bekommen und konnte deshalb monatelang nicht arbeiten. Nun wurden ihr 23.000 Euro Verdienstausfall zugesprochen.

Der Fall beschäftigt die Gerichte seit Jahren, jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden: Eine Mutter aus Hessen erhält vollen Verdienstausfall, weil ihr kein angemessener Kitaplatz für ihren Sohn angeboten wurde. Zahlen muss der von der Frau beklagte Landkreis. Als Träger der Jugendhilfe müsse er für jedes rechtzeitig angemeldete und anspruchsberechtigte Kind einen angemessenen Betreuungsplatz nachweisen, begründete das Gericht.

Wie es am Montag mitteilte, hatte die Mutter unmittelbar nach der Geburt ihres Babys Betreuungsbedarf angemeldet. Ab dem Alter von einem Jahr hätte das Kind Anspruch auf frühkindliche Förderung gehabt, die Mutter erhielt jedoch von März bis November 2018 kein adäquates Angebot. Lediglich in Offenbach sei ihr ein Platz zugewiesen worden, der hätte aber eine tägliche Fahrtzeit von zweimal knapp einer Stunde bedeutet: 30 Minuten von der Wohnung zur Kita, eine weitere halbe Stunde von der Kita zur Arbeit.

Fahrweg zu weit

Dieser Fahrweg sei "nicht zumutbar", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Da die Mutter aber bereit gewesen sei, ihr Kind in alle für sie erreichbaren Kitas zu geben und dies auch deutlich gemacht habe, habe sie Anspruch auf Schadenersatz. Ihr stehe der komplette von ihr geltend gemachte Verdienstausfall zu, sagte eine Sprecherin des Gerichts zu t-online. Konkret handele es sich um rund 23.000 Euro.

Zuvor hatte das Landgericht Darmstadt 2019 der Mutter lediglich 18.000 Euro zugesprochen, woraufhin sie in Berufung gegangen war. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es wird als nächstes den Bundesgerichtshof in Karlsruhe erreichen: Weil das OLG keine Revision zuließ, legte der Landkreis beim BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde ein.

Verwendete Quellen
  • Oberlandesgericht Frankfurt: Mitteilung vom 12. Juli 2021
  • Telefonat mit dem Gericht
  • Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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