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Frankfurt: Prozess um getötetes Ehepaar auf Reiterhof vor Abschluss


Mord oder Notwehr?
Prozess um getötetes Ehepaar auf Reiterhof vor Abschluss

Von dpa
Aktualisiert am 11.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen (Symbolbild): In der Nähe von Frankfurt ist ein Ehepaar auf einem Reiterhof umgebracht worden. Das Urteil wird nun erwartet.Vergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen (Symbolbild): In der Nähe von Frankfurt ist ein Ehepaar auf einem Reiterhof umgebracht worden. Das Urteil wird nun erwartet. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa-bilder)
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Im Prozess um ein getötetes Ehepaar auf einem Reiterhof bei Frankfurt wird bald das Urteil erwartet. Das Gericht muss entscheiden, ob es sich um Mord oder Notwehr gehandelt hatte.

Nach knapp drei Monaten steht der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Ehepaares auf einem Reiterhof in Maintal-Dörnigheim (Main-Kinzig-Kreis) vor dem Abschluss. Das Landgericht Frankfurt will am Dienstag (13. Juli) das Urteil verkünden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben in dem Prozess den Fall unterschiedlich bewertet.

Der Staatsanwalt forderte für den 66 Jahre alten Angeklagten lebenslange Haft wegen Mordes und für seinen Sohn elf Jahre Haft wegen Totschlags. Die Verteidiger hingegen beantragten Freispruch beziehungsweise geringfügige Strafen wegen diverser Waffendelikte und sprachen von Notwehr.

Streit über Mietschulden eskalierte

Hintergrund der Tat vom Juni 2014 waren Streitigkeiten über Mietschulden, die die Angeklagten bei dem Ehepaar hatten. Dabei soll der jüngere Angeklagte den 57 Jahre alten Mann erstochen haben. Kurz darauf soll der 66-Jährige die Frau erschossen haben. Die unter einem Misthaufen vergrabenen Leichen wurden erst später gefunden. Nach Schilderung der Angeklagten wurden sie von dem Ehepaar mit Hunden und einem Beil bedroht. Sie hätten in Notwehr gehandelt, sagten sie.

In den beiden vorangegangenen Prozessen konnten sie sich mit dieser Version durchsetzen. Der Vater sprach zum Auftakt des Prozesses von einer "Panikaktion". Der Bundesgerichtshof hatte beide Freisprüche kassiert und den dritten Prozess schließlich nach Frankfurt verwiesen. Die Schwurgerichtskammer vernahm seit Mitte April zahlreiche Zeugen. Beide Angeklagten sind auf freiem Fuß.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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