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Finanzminister Boddenberg: Cum-Ex-Urteil des BGH wegweisend


Wiesbaden
Finanzminister Boddenberg: Cum-Ex-Urteil des BGH wegweisend

Von dpa
28.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Michael Boddenberg (CDU), Finanzminister von HessenVergrößern des BildesMichael Boddenberg (CDU), Finanzminister von Hessen. (Quelle: Andreas Arnold/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Das Land Hessen sieht sich bei der Aufarbeitung von Cum-Ex-Aktiengeschäften zu Lasten der Staatskasse vom Bundesgerichtshof gestärkt. "Das Urteil des Bundesgerichtshof ist wegweisend. Nun ist höchstrichterlich entschieden: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar", erklärte Finanzminister Michael Boddenberg am Mittwoch. Das Urteil sei eine Bestätigung für alle hessischen Steuerfahnder und Betriebsprüfer.

Der BGH hatte am Mittwoch entschieden, dass Cum-Ex-Aktiengeschäfte als strafbare Steuerhinterziehung zu bewerten sind. Die Richterinnen und Richter verwarfen sämtliche Revisionen gegen das bundesweit erste Strafurteil in einem Cum-Ex-Verfahren am Landgericht Bonn.

Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktienpakete mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch rund um den Stichtag für die Ausschüttung hin- und hergeschoben. Die undurchsichtigen Transaktionen von Investoren, Börsenhändlern und Banken hatten das Ziel, Finanzbehörden zu verwirren. Mit dem Trick ließen sich die Beteiligten im großen Stil Kapitalertragssteuer erstatten, die nie gezahlt wurden. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden.

Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln in dem Komplex seit Jahren. Seit März läuft auch ein Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden.

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