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Jena zu BGH-Urteil: Prävention "nicht von Praxis gedeckt"


Karlsruhe
Jena zu BGH-Urteil: Prävention "nicht von Praxis gedeckt"

Von dpa
04.11.2021Lesedauer: 2 Min.
BGH urteilt zur Haftung von FußballvereinenVergrößern des BildesChris Förster, Geschäftsführer des FC Carl Zeiss Jena, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)
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Der unterlegene FC Carl Zeiss Jena hat mit Unverständnis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Haftung von Vereinen bei Fehlverhalten ihrer Fans reagiert. "Wir müssen uns jetzt das Urteil ansehen und entscheiden, ob es wert ist, da noch mal das Bundesverfassungsgericht anzufragen", sagte Chris Förster, der Geschäftsführer des Fußball-Regionalligisten, am Donnerstag. "Unsere Argumentation war ja, dass wir für etwas bestraft werden, wofür wir nichts können. Und jetzt hat der BGH erklärt, dass es keine Strafe ist, sondern präventiven Charakter hat."

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) darf Vereine weiterhin wegen des Verhaltens ihrer Zuschauer wie das Abbrennen von verbotener Pyrotechnik mit Geldstrafen belegen. Durch die Praxis würden keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung verletzt, entschied der BGH in Karlsruhe. Die Strafen seien als reine Präventivmaßnahme zu bewerten, dies sei auch ohne Verschulden der Vereine zulässig. Der FC Carl Zeiss Jena wollte die Frage grundsätzlich klären lassen - und unterlag nun auch in letzter Instanz. (Az. I ZB 54/20)

"Das müssen wir erst mal akzeptieren und akzeptieren das natürlich auch", sagte Förster. Die Vereine würden die Geldbußen aber durchaus als Strafe empfinden. "Die Prävention, die damit einhergehen soll, hat sich über die Jahre eben auch nicht eingestellt. Insofern kann man diesen präventiven Charakter durchaus mal in Frage stellen: Der ist nicht von der Praxis gedeckt", kritisierte er.

Sein Club mache "alles", um solche Vorfälle zu verhindern, versicherte Förster. "Ad hoc fällt mir nicht ein, was wir noch an zusätzlichen Maßnahmen tun könnten." Die Geldstrafen des DFB seien eine "enorme finanzielle Belastung" und ein "großer wirtschaftlicher Schaden für uns und auch für viele kleine Vereine. Insofern empfinden wir es schon als Strafe und nicht als Prävention."

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