Jena zu BGH-Urteil: PrÀvention "nicht von Praxis gedeckt"
Der unterlegene FC Carl Zeiss Jena hat mit UnverstĂ€ndnis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Haftung von Vereinen bei Fehlverhalten ihrer Fans reagiert. "Wir mĂŒssen uns jetzt das Urteil ansehen und entscheiden, ob es wert ist, da noch mal das Bundesverfassungsgericht anzufragen", sagte Chris Förster, der GeschĂ€ftsfĂŒhrer des FuĂball-Regionalligisten, am Donnerstag. "Unsere Argumentation war ja, dass wir fĂŒr etwas bestraft werden, wofĂŒr wir nichts können. Und jetzt hat der BGH erklĂ€rt, dass es keine Strafe ist, sondern prĂ€ventiven Charakter hat."
Der Deutsche FuĂball-Bund (DFB) darf Vereine weiterhin wegen des Verhaltens ihrer Zuschauer wie das Abbrennen von verbotener Pyrotechnik mit Geldstrafen belegen. Durch die Praxis wĂŒrden keine elementaren GrundsĂ€tze der Rechtsordnung verletzt, entschied der BGH in Karlsruhe. Die Strafen seien als reine PrĂ€ventivmaĂnahme zu bewerten, dies sei auch ohne Verschulden der Vereine zulĂ€ssig. Der FC Carl Zeiss Jena wollte die Frage grundsĂ€tzlich klĂ€ren lassen - und unterlag nun auch in letzter Instanz. (Az. I ZB 54/20)
"Das mĂŒssen wir erst mal akzeptieren und akzeptieren das natĂŒrlich auch", sagte Förster. Die Vereine wĂŒrden die GeldbuĂen aber durchaus als Strafe empfinden. "Die PrĂ€vention, die damit einhergehen soll, hat sich ĂŒber die Jahre eben auch nicht eingestellt. Insofern kann man diesen prĂ€ventiven Charakter durchaus mal in Frage stellen: Der ist nicht von der Praxis gedeckt", kritisierte er.
Sein Club mache "alles", um solche VorfĂ€lle zu verhindern, versicherte Förster. "Ad hoc fĂ€llt mir nicht ein, was wir noch an zusĂ€tzlichen MaĂnahmen tun könnten." Die Geldstrafen des DFB seien eine "enorme finanzielle Belastung" und ein "groĂer wirtschaftlicher Schaden fĂŒr uns und auch fĂŒr viele kleine Vereine. Insofern empfinden wir es schon als Strafe und nicht als PrĂ€vention."