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Rentner nach Fahrradunfall gestorben: Ärztin muss zahlen


Frankfurt am Main
Rentner nach Fahrradunfall gestorben: Ärztin muss zahlen

Von dpa
10.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Landgericht Frankfurt am MainVergrößern des BildesDas Landgericht in Frankfurt am Main. (Quelle: Boris Roessler/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Nach dem Tod eines Rentners hat eine Assistenzärztin einer Klinik in Bad Homburg (Hochtaunuskreis) 4000 Euro an die Witwe zu zahlen. Im Gegenzug wurde das wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung vor dem Landgericht Frankfurt geführte Verfahren am Mittwoch eingestellt. Im gleichen Prozess hat sich auch noch ein 59 Jahre alter Hals-Nasen-Ohren-Arzt vor Gericht zu verantworten - dieses Verfahren soll in der kommenden Woche fortgesetzt werden.

Der 74 Jahre alte Fahrradfahrer war bei dem Unfall mit dem Hals gegen die Lenkstange geprallt und war deshalb mit starken Schmerzen in das Krankenhaus gekommen. Die erst acht Monate in der Klinik tätige Unfallärztin sowie der wesentlich erfahrenere Kollege schickten den Patienten nach einer kurzen Untersuchung wieder nach Hause. Dort kam es zu Komplikationen - der Rentner kollabierte und starb. Laut Anklage hätten die beiden Mediziner den Patienten zu einer 24-stündigen Beobachtung in der Klinik behalten müssen.

Laut Gericht ist es vertretbar, von einer weiteren Strafverfolgung der Assistenzärztin wegen "geringer Schuld" abzusehen. Die Geldauflage entspricht dabei rund einem Monatsgehalt der Angeklagten. Der Prozess hatte Mitte September begonnen.

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