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Arzt in Frankfurt verurteilt: 56.000 Euro für fahrlässige Tötung eines Patienten


Hals-Nasen-Ohren-Arzt verurteilt
56.000 Euro für die fahrlässige Tötung eines Patienten

Von dpa
Aktualisiert am 17.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Statue der Justitia (Symbolbild): Der Arzt wurde vom Landgericht Frankfurt verurteilt.Vergrößern des BildesStatue der Justitia (Symbolbild): Der Arzt wurde vom Landgericht Frankfurt verurteilt. (Quelle: Arne Dedert/dpa-bilder)
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Das Frankfurter Landgericht ist überzeugt: Ein 74 Jahre alter Mann könnte noch leben, wenn sein Arzt ihn nicht weggeschickt hätte. Der Mediziner muss nun eine Geldstrafe zahlen.

Ein Arzt aus Bad Homburg ist am Mittwoch wegen der fahrlässigen Tötung eines Patienten zu einer Geldstrafe von 56.000 Euro verurteilt worden. "Hätte er sorgfältig gehandelt, wäre der Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden", sagte der Vorsitzende Richter im Frankfurter Landgericht in seiner Urteilsbegründung.

Der Patient hätte stationär aufgenommen werden müssen. Die Summe der Geldstrafe ergibt sich aus 80 Tagessätzen à 700 Euro.

Patient nach Hause geschickt – kurz darauf lief er blau an und fiel um

Der erfahrene Hals-Nasen-Ohren-Arzt hatte im Bad Homburger Krankenhaus im Sommer 2018 einen 74-Jährigen behandelt, der am Vortag beim Sturz vom Rad mit dem Hals gegen den Lenker geprallt war. Eigentlich wäre der 59-Jährige als Belegarzt für den Mann in der Notaufnahme nicht zuständig gewesen, doch der einweisende Arzt des Patienten hatte ihn um die Untersuchung gebeten.

Dieser war wegen der Symptome wie die zunehmende Schwellung sowie der Einblutung am Hals und die klosige Sprache sehr besorgt um den älteren Mann gewesen, zumal dieser als Herzpatient Blutverdünner einnahm. Diese sorgten für eine Einschränkung der Blutgerinnung.

Vor dem Eintreffen des HNO-Arztes hatte bereits eine Assistenzärztin in der Klinik den Patienten untersucht. Schließlich schickten beide Mediziner den heiseren Mann mit dem dick geschwollenen Hals heim. Etwa eine Stunde später lief dieser zu Hause blau an, röchelte, fiel um und wurde bewusstlos.

Verfahren gegen Assistenzärztin eingestellt

Er wurde mit dem Rettungswagen in eine andere Klinik gebracht, dort starb der Mann kurz darauf. Seine Atemwege waren zugeschwollen.

Der Staatsanwalt hatte eine etwas höhere Geldstrafe für den gut verdienenden Arzt gefordert, der Anwalt der Familie plädierte als Nebenkläger auf eine Bewährungsstrafe. Der Rechtsanwalt des Angeklagten meinte, sein Mandant habe nur einen Rat abgegeben, der Tatbestand der fahrlässigen Tötung sei nicht erfüllt; daher sei er freizusprechen.

Angeklagt gewesen war auch die 35 Jahre alte Assistenzärztin der Klinik, das Verfahren gegen sie wurde wegen geringer Schuld bereits eingestellt. Als Auflage muss sie 4.000 Euro an die Witwe bezahlen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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