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Gerichtsurteil in Frankfurt: Abtreibungsgegner-Demo vor Pro Familia erlaubt


Gerichtsurteil in Frankfurt
Abtreibungsgegner-Demo vor Pro Familia erlaubt

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 16.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Abtreibungsgegner protestieren vor der Beratungsstelle von Pro Familia in Frankfurt. (Archivbild) Die Einschränkungen des Protests waren rechtswidrig.Vergrößern des BildesAbtreibungsgegner protestieren vor der Beratungsstelle von Pro Familia in Frankfurt. (Archivbild) Die Einschränkungen des Protests waren rechtswidrig. (Quelle: Hartenfelser/imago-images-bilder)
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Sie sind offen gegen Abtreibung – und dürfen vor einer Beratungsstelle für Schwangerschaftsabbrüche demonstrieren, wann sie wollen. Das hat ein Urteil in Frankfurt ergeben.

Abtreibungsgegner haben im Streit über das Recht auf Versammlungsfreiheit in der Nähe einer Pro-Familia-Beratungsstelle einen Erfolg vor Gericht erzielt. Die von der Stadt Frankfurt angeordneten örtlichen und zeitlichen Einschränkungen einer Versammlung in der Nähe der Beratungsstelle seien rechtswidrig gewesen, heißt es in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Pro Familia berät Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen.

Kläger war ein Verein, der im Frühjahr 2020 eine sogenannte 40-tägige Gebetswache täglich von 12.00 bis 16.00 Uhr in unmittelbarer Nähe der Beratungsstelle angemeldet hatte.

Abtreibungsgegner in Frankfurt: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die Stadt verfügte, dass dies nur außerhalb der Öffnungszeiten erlaubt sei. Während der Öffnungszeiten wurde zum Schutz der Personen, die die Beratungsstelle aufsuchen wollten, ein weiter entfernter Ort vorgeschrieben. Diese Personen durften auch nicht angesprochen oder bedrängt werden.

Das Gericht befand, die Zusammenkunft der Teilnehmer falle unzweifelhaft unter das die Versammlungsfreiheit schützende Grundrecht aus Artikel 8 des Grundgesetzes. Dieses sichere den Grundrechtsträgern zu, über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung selbst zu bestimmen. Die angeordneten Einschränkungen griffen in dieses Recht ein, eine Rechtfertigung dafür sei nicht zu erkennen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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