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IS-Rückehrerin in Hamburg zu Haftstrafe verurteilt


Mit Kindern in Lager gelebt
IS-Rückkehrerin in Hamburg zu drei Jahren Haft verurteilt

03.06.2022Lesedauer: 1 Min.
Oberlandesgericht HamburgVergrößern des BildesDas Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg (Symbolbild). Die Frau hat sich zuvor vom IS distanziert. (Quelle: picture alliance / Christian Charisius/dpa/dpa-bilder)
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In Syrien hat sich eine Frau der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat angeschlossen –und ihre beiden kleinen Kinder mitgenommen. Dort lebten sie in einem Lager der Terrororganisation. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland distanzierte sie sich vom IS. Nun wurde sie dennoch dafür verurteilt.

Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) hat eine 38-jährige IS-Rückkehrerin zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es in ihrer Entscheidung vom Donnerstag nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass sich die Frau zwischen 2014 und 2017 mit ihren zwei kleinen Kindern in Syrien bei der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) aufhielt. Sie hatte die Vorwürfe weitestgehend eingeräumt.

Die Deutsch-Iranerin wurde deshalb wegen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung und zusätzlich wegen einer schweren Entziehung Minderjähriger und Verletzung ihrer Erziehungs- und Fürsorgepflicht verurteilt. Die Beschuldigte war mit ihren Kindern 2017 von kurdischen Kräften aufgegriffen worden und lebte in einem Lager. 2021 kam sie nach Deutschland zurück.

Laut Urteil reiste die Frau 2014 mit ihrer damals dreijährigen Tochter aus früherer Ehe und ihrem knapp einjährigen Sohn mit ihrem Ehemann nach Syrien aus. In dem Bürgerkriegsland schloss sich das Ehepaar dem IS an, der Mann war für die Miliz als Kämpfer aktiv. Berücksichtigt wurde bei der Strafzumessung, dass sich die Frau nach Feststellung der Richter glaubhaft vom IS distanzierte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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