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G20 in Hamburg: Polizei räumt rechtswidrige Gewalt bei Einsatz ein


Rechtswidrige Gewalt
Polizei räumt Fehler bei G20-Einsatz in Hamburg ein

Von dpa
12.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Polizeikräfte beim G20-Gipfel in Hamburg: Einen Einsatz hat die Polizei fünf Jahre später als rechtswidrig anerkannt.Vergrößern des BildesPolizeikräfte beim G20-Gipfel in Hamburg: Einen Einsatz hat die Polizei fünf Jahre später als rechtswidrig anerkannt. (Quelle: Jannis Grosse/imago-images-bilder)
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Fünf Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg steht fest: Ein Eingriff der Polizei war rechtswidrig. Zwei Menschen wurden von Einsatzkräften attackiert.

Fünf Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Polizei die Rechtswidrigkeit einer Gewaltanwendung gegen zwei Radfahrer anerkannt. Das Verwaltungsgericht bestätigte auf Antrag der beiden Betroffenen die Rechtswidrigkeit in zwei Urteilen.

Eine weitere rechtliche oder gar strafrechtliche Wertung des Polizeieinsatzes sei damit nicht verbunden, sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag. Verwaltungshandeln könne aus ganz unterschiedlichen Gründen rechtswidrig sein, manchmal reichten formale Fehler.

G20 in Hamburg: Sächsische Polizisten reißen junge Frau vom Fahrrad

Die damals 28-jährige Frau und der 32-jährige Mann seien in der Nacht zum 8. Juli 2017 auf der Straße Holstenglacis unterwegs gewesen, teilten die Anwälte der Kläger mit. Auf ihrem Nachhauseweg hätten sie eine nicht geschlossene Polizeiabsperrung passieren wollen.

Die sächsischen Beamten hätten sich den Radfahrern in den Weg gestellt und die Frau so vom Fahrrad gerissen, dass sie sich einen Arm gebrochen habe. Die Polizisten hätten sie an einer Verkehrsinsel verletzt zurückgelassen. Der um Hilfe rufende 32-Jährige sei abgedrängt und mehrfach geschlagen worden.

Polizei erkennt Anspruch der Kläger an

Bei einem Erörterungstermin im Mai 2022 habe das Gericht einen Vergleich angeregt, hieß es. Die Kläger hätten das abgelehnt und eine öffentliche Beweisaufnahme gefordert. Dem sei die Polizei nun zuvorgekommen, indem sie den Anspruch der Kläger in beiden Verfahren anerkannt habe. Die Polizei erklärte ihrerseits, dass eine weitere Aufklärung des Sachverhalts durch Zeugenvernehmungen nicht zu erwarten sei.

Das Gericht wies darauf hin, dass das Handeln der sächsischen Beamten der Hamburger Polizei zuzurechnen sei. Hamburg hatte damals Polizeiverstärkung aus anderen Bundesländern angefordert.

Massive Krawalle und Plünderungen während G20-Gipfel

Es ist die nächste Schlappe für die Hamburger Polizei binnen weniger Monate: Erst Anfang Mai hatte das Verwaltungsgericht die erlassenen Maßnahmen gegen ein geplantes Protestcamp anlässlich des G20-Gipfels für rechtswidrig erklärt. Zuvor war im vergangenen Februar ein damaliges Verbot von zwei Versammlungen als illegal eingestuft worden (alle Details lesen Sie hier).

Vor dem Gipfeltreffen der wichtigsten Wirtschaftsmächte der Welt vom 6. bis 8. Juli 2017 in Hamburg waren massive Ausschreitungen bei Protesten befürchtet worden. Tatsächlich überschatteten dann schwere Krawalle und Plünderungen das Treffen. Randalierer zündeten Autos an und verursachten große Sachschäden. Rund 800 Beamte wurden nach Angaben der Polizei verletzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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