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Hamburg: Maßnahmen gegen G20-Protestcamp waren rechtswidrig


Versammlungsfreiheit eingeschränkt
Gericht: Maßnahmen gegen G20-Protestcamp waren rechtswidrig

Von dpa, gda

Aktualisiert am 05.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Eine unangemeldete Demonstration gegen das Camp-Verbot auf dem Rathausmarkt in Hamburg (Archivbild): Der Platz wurde später von der Polizei geräumt.Vergrößern des BildesEine unangemeldete Demonstration gegen das Camp-Verbot auf dem Rathausmarkt in Hamburg (Archivbild): Der Platz wurde später von der Polizei geräumt. (Quelle: Manngold/imago-images-bilder)
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Fast fünf Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat das Verwaltungsgericht Maßnahmen gegen ein Protestcamp für rechtswidrig erklärt.

Die von der Polizei Hamburg erlassenen Maßnahmen gegen ein geplantes Protestcamp anlässlich des G20-Gipfels waren rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Die Polizei hätte den Zugang zur Halbinsel Entenwerder, wo am 2. Juli das Antikapitalistische Camp aufgebaut werden sollte, nicht absperren dürfen, teilte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag mit.

Nach Auffassung der Richter fiel das angemeldete Zeltlager in erheblichen Teilen unter das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Vor diesem Hintergrund seien das zunächst erlassene Verbot des Protestcamps und die spätere Untersagung von Schlafzelten, Duschen und Küchen rechtswidrig gewesen. Auch die Absperrung des Zugangs zu der Elbinsel sei nicht rechtens gewesen (Az. 21 K 264/18).

Hamburg: Maßnahmen gegen G20-Protestcamp waren rechtswidrig

Die G20-Gegner hatten ihr Camp ursprünglich im Hamburger Stadtpark aufbauen wollen. Das hatte das Bezirksamt Nord nicht erlaubt. Nach mehreren gerichtlichen Eilentscheidungen hatte das Bundesverfassungsgericht die Stadt verpflichtet, erneut über die Duldung des Camps zu befinden. Daraufhin hatten die G20-Gegner das Zeltlager auf der Halbinsel Entenwerder an der Norderelbe angemeldet.

Erst im vergangenen Februar hatte das Verwaltungsgericht das damalige Verbot von zwei Versammlungen für rechtswidrig erklärt (Az. 3 K 1611/18). Ein Verbot wäre nur gerechtfertigt gewesen, wenn von den Versammlungen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgegangen wäre, hatte das Gericht mitgeteilt.

Gipfeltreffen im Juli 2017 von massiven Ausschreitungen überschattet

Dies sei nach Ansicht der zuständigen Kammer jedoch nicht erkennbar gewesen. Geklagt hatte die globalisierungskritische Organisation Attac. Beide Urteile des Verwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig.

Vor dem Gipfeltreffen der wichtigsten Wirtschaftsmächte der Welt vom 6. bis 8. Juli 2017 waren massive Ausschreitungen bei Protesten befürchtet worden. Tatsächlich überschatteten dann schwere Krawalle und Plünderungen das Treffen. Randalierer zündeten Autos an und verursachten große Sachschäden. Rund 800 Beamte wurden nach Angaben der Polizei verletzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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