SPD-Innensenator Landgericht: "Pimmelgate"-Razzia war unverhältnismäßig
Die monatelange Debatte um eine Razzia in einer Hamburger Wohnung hat ein juristisches Ende gefunden. Die Entscheidung des Landgerichts ist eindeutig.
Die sogenannte "Pimmelgate"-Razzia war unverhältnismäßig – das geht aus einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts vor, über die das Hanseatische Oberlandesgericht am Freitag informierte. Eine entsprechende Mitteilung liegt t-online vor. Die Kontroverse, die als "Pimmelgate" bekannt wurde, hat ihren Ursprung in einem bereits im Mai 2021 an den Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) gerichteten Tweet mit dem Wortlaut "Du bist so 1 Pimmel".
Die Nachricht kam als Reaktion auf einen Tweet von Grote, in dem er Menschen als "ignorant" bezeichnete, die trotz Corona im Schanzenviertel gefeiert hatten. Grote selbst hatte zu Beginn der Pandemie seine neuerliche Berufung zum Innensenator unter Missachtung der Corona-Regeln in einer Kneipe gefeiert und dafür eine Geldbuße zahlen müssen.
Hausdurchsuchung wegen "Pimmelgate": Ermittlungen eingestellt
Der Innensenator sah sich durch die Wortwahl dennoch beleidigt und stellte einen Strafantrag, woraufhin im September die Wohnung des mutmaßlichen Urhebers durchsucht wurde. Tausende Menschen kritisierten die Aktion im Netz unter dem Hashtag "Pimmelgate" als völlig unverhältnismäßig und überzogen. Der Vorfall kochte hoch – schließlich berichteten sogar US-Medien über den Vorfall.
Das Landgericht erklärte, dass zwar ein Anfangsverdacht gegen den Absender des Tweets bestanden habe, die Verhältnismäßigkeit zwischen der schlichten Beleidigung und der Razzia aber in diesem Fall nicht gewährleistet gewesen sei. Schon zum Tag der Wohnungsdurchsuchung sei dies klar gewesen, so das Gericht weiter.
Hamburger Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
Schon vor der juristischen Niederlage für den Sozialdemokraten Grote hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft den Fall für sich beendet: Am Wochenende war bereits bekannt geworden, dass diese ihr Ermittlungsverfahren wegen der angeblichen Hassrede gegen Grote schon im März eingestellt hatte. Der Grund: fehlendes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung.
Grote beharrt bis heute darauf, dass die Razzia angemessen gewesen sei. Im Interview mit der "Zeit" räumte er im vergangenen November aber ein, dass sein ursprünglicher Tweet über Feiernde während der Coronavirus-Pandemie – der eigentliche Stein des Anstoßes – ein Fehler gewesen sei: Dieser sei "in der Wortwahl vielleicht ein bisschen zu dick aufgetragen".
- Anfrage beim Hanseatische Oberlandesgericht
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa