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Sylt: Kreis Nordfriesland schließt Punk-Protestcamp


Punks müssen Zelte abbauen
Kreis Nordfriesland schließt Protestcamp auf Sylt

Von t-online, mkr

23.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Die Kirche St. Nicolai in Westerland auf Sylt: Hier hatten Punks ein weiteres Protestcamp eröffnet.Vergrößern des BildesDie Kirche St. Nicolai in Westerland auf Sylt: Hier hatten Punks ein weiteres Protestcamp eröffnet. (Quelle: Rainer Mirau und Andre Lenthe/imago images)
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Der Kreis Nordfriesland hat ein Protestcamp der Punks auf der Insel Sylt aufgelöst. Dennoch ist seine Zukunft offen. Der Ball liegt nun bei der Gemeinde.

Das Protestcamp an der Nicolai-Kirche in Westerland ist keine Versammlung mehr. Das teilte der Kreis Nordfriesland am Montag mit. Bis zum 18. August um 18 Uhr sei es als Versammlung im Sinne des Artikels 8 im Grundgesetz anerkannt worden. Eine am vergangenen Donnerstag telefonisch beantragte Verlängerung lehnte der Kreis als Versammlungsbehörde jedoch ab.

"Wir befanden uns die ganze Zeit über in einem Zwiespalt: Zum einen gehört das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu den Grundlagen unseres demokratischen Rechtsstaates. Es gilt grundsätzlich für jedermann und für jedes dabei vertretene politisch-gesellschaftliche Anliegen", sagt Kai Mintrop, Leiter des Fachdienstes Recht und Sicherheit der Kreisverwaltung, in dem die Versammlungsbehörde angesiedelt ist, laut Mitteilung.

Sylt: Protestierende hielten sich nicht an "Spielregeln"

Die Protestierenden hätten sich dabei jedoch "an gewisse Spielregeln zu halten. Und das war hier nur eingeschränkt der Fall", sagt Mintrop. Was er meint: Der Veranstalter habe das Camp als zentralen Ort des Protests angemeldet. Vielmehr sei es jedoch vor allem als Schlafplatz genutzt worden, während das inhaltliche Anliegen andernorts auf der Insel an die Bevölkerung herangetragen worden sei. Zudem dürfe von Protestcamps keine Störung der öffentlichen Sicherheit ausgehen.

Dagegen sei verstoßen worden, indem das Lager auf einem privaten Grundstück errichtet wurde, ohne zuvor die Einwilligung des Eigentümers einzuholen. Auch sei der behördlichen Auflage, eine Toilette pro 15 Teilnehmer zur Verfügung zu stellen, nicht nachgekommen worden. Dies habe zu massiven Geruchsbelästigungen und einer Zerstörung von Grünanlagen geführt.

Aus Sicht des Rechtsstaates sei es Anwohnern durchaus zuzumuten, Lärm und andere Nachteile durch Protestcamps und Demonstrationszüge hinzunehmen. "Das gilt aber nur für eine gewisse Zeit. Denn auch die Anwohner haben ja Grundrechte, die nicht dauerhaft eingeschränkt werden dürfen", erklärt Mintrop laut Mitteilung.

Gemeinde kann über Zukunft des Protestlagers entscheiden

Wie es mit dem Zeltlager weitergeht, liegt in den Händen der Gemeinde Sylt. Mintrop geht davon aus, dass es sich nun geordnet auflöst. Laut dem Nachrichtenportal "shz.de" sei der Platz am Montagabend noch nicht geräumt gewesen. Zwei mutmaßlich zugedröhnte Personen hätten sich dort aufgehalten.

Sollten von den Teilnehmern der nun offiziell beendeten Versammlung weitere Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit ausgehen, könnten das Ordnungsamt der Gemeinde Sylt und die örtliche Polizei mit den üblichen Mitteln des Ordnungsrechts einschreiten, teilt der Kreis Nordfriesland mit. Dazu gehören etwa Platzverweise und die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren. Aber auch eine Duldung des Camps – gegebenenfalls unter Auflagen – sei der Gemeinde möglich.

"Auch wenn die rechtliche Zuständigkeit der Versammlungsbehörde beendet ist und der Ball nun im Spielfeld der Gemeinde liegt, sind wir selbstverständlich gern bereit, sie bezüglich ihres weiteren Vorgehens juristisch zu beraten", sichert Mintrop zu.

Verwendete Quellen
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