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Landgericht Lüneburg: Frau aus "Reichsbürger"-Szene geht in Revision


Mehrjährige Haftstrafe
Frau aus "Reichsbürger"-Szene wehrt sich gegen Urteil

Von dpa
24.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Landgericht LüneburgVergrößern des BildesEin Schild mit Öffnungszeiten hängt am Eingang des Landgerichts Lüneburg. (Quelle: Philipp Schulze/dpa/dpa-bilder)
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In Lüneburg ist eine 61-Jährige verurteilt worden, die sich für einen rechtsextremen Verein engagiert haben soll. Jetzt geht sie in Revision.

Eine zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilte 61-Jährige aus der sogenannten "Reichsbürger"-Szene hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Das Urteil sei nicht rechtskräftig, teilte das Landgericht Lüneburg am Donnerstag mit. Das Gericht war mit dem Urteil am Dienstag der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt.

Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass die Frau den organisatorischen Zusammenhalt des verbotenen Vereins "Geeinte deutsche Völker und Stämme" förderte - mit dem Ziel, ein eigenes staatliches System zu errichten. Der Verein wird der extremistischen "Reichsbürgerbewegung" zugerechnet, seine Ideologie richtet sich gegen Ausländer und Juden.

62-Jährige sieht Bundesrepublik als Firma

Am ersten Prozesstag hatte die 61-Jährige zugegeben, sich etwa unter falschem Namen als Rechtsanwältin ausgegeben zu haben. Sie erkenne die staatlichen Systeme nicht an und sehe die Bundesrepublik als Firma. Unter anderem stellte sie sogenannte "Lebendurkunden" für 200 Euro als Alternative zu Personalausweisen für ihre Anhänger aus. Die Frau sitzt seit Mai in Untersuchungshaft.

Sie stand auch wegen des Verwendens und Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen vor Gericht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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