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Muss die Hamburger Polizei ihre Sturmgewehre zurückgeben?


Patentstreit
Muss die Hamburger Polizei ihre Sturmgewehre zurückgeben?

Von dpa, aby

05.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Das SEK in Hamburg (Archivbild): Spezialeinsatzkräfte haben in der Hansestadt eine Geiselnahme beendet.Vergrößern des BildesDas SEK in Hamburg (Archivbild): Müssen die Beamten ihre Waffen abgeben? (Quelle: Blaulicht News/imago-images-bilder)
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Ein Hersteller aus Thüringen verliert einen Patentstreit gegen Heckler & Koch und muss die betroffene Waffe aus dem Verkehr ziehen. Ein Abnehmer: die Polizei Hamburg.

Der Waffenhersteller Haenel GmbH aus Thüringen hat in der vergangenen Woche eine Niederlage in einem Rechtsstreit mit seinem Konkurrenten Heckler & Koch erlitten. Von diesem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist auch die Hamburger Polizei betroffen.

Denn in dem Streit zwischen den Waffenherstellern geht es um das Sturmgewehr "CR 223", das übereinstimmenden Medienberichten zufolge vom Spezialeinsatzkommando (SEK) und der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bereitschaftspolizei (BFE) in Hamburg genutzt wird.

Das Düsseldorfer Gericht hatte entschieden, dass das Gewehr "Haenel CR 223" Patentrechte von Heckler & Koch verletze und deshalb derzeit in Deutschland weder hergestellt noch vertrieben werden dürfe. Die Haenel GmbH sei verpflichtet, alle noch in ihrem Besitz befindlichen Gewehre zu vernichten und ihre gewerblichen Kunden gegen eine Entschädigungszahlung zur Rückgabe bereits gelieferter Gewehre aufzufordern.

Auch Polizei in Sachsen betroffen: Innenministerium beruhigt

Das Oberlandesgericht hatte gegen sein Urteil keine Revision zugelassen. Allerdings kann Haenel dagegen noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. "Ob und in welchem Umfang weitere Maßnahmen erforderlich werden, wird sich erst nach Auswertung des schriftlichen Urteils und weitergehender Aufklärung des Sachverhaltes beurteilen lassen", zitiert die "Hamburger Morgenpost" die Hamburger Polizei. "Wir gehen derzeit jedoch nicht davon aus, die in Verwendung befindlichen Waffen zurückgeben zu müssen."

Auch Sachsens Polizei ist von dem Urteil betroffen. Doch das sächsische Innenministerium nimmt das Urteil gelassen: Die Polizei müsse ihre Dienstgewehre weder vernichten noch ersatzlos zurückgeben, twitterte das Ministerium am Donnerstag.

"Das Urteil des OLG Düsseldorf verpflichtet die Lieferfirma zum Rückruf bei gewerblichen Abnehmern. Das ist die Polizei nicht", hieß es zudem in einer Erklärung. Sachsen hatte 2300 der Gewehre bestellt, rund 2200 davon seien bereits ausgeliefert worden.

Verwendete Quellen
  • mopo.de: Riesen-Ärger um die Sturmgewehre der Hamburger Polizei (kostenpflichtig)
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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