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Hamburg: Hochschwangere Frau soll Internetbekanntschaft getötet haben


Mord aus Habgier?
Hochschwangere Frau soll Internetbekanntschaft getötet haben

Von dpa
Aktualisiert am 12.06.2023Lesedauer: 3 Min.
Justiz-Wachtmeister (Symbolbild): Der Angeklagt war zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt.Vergrößern des BildesJustiz-Wachtmeister (Symbolbild): Die Angeklagte war zum Tatzeitpunkt im neunten Monat schwanger. (Quelle: Jan Huebner/imago-images-bilder)
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Eine Frau aus Kolumbien soll einen 69-Jährigen in Hamburg getötet haben. Doch die Frau soll ein Alibi haben. DNA-Spuren sprechen allerdings gegen sie.

War es Mord aus Habgier oder war die Frau nur zur falschen Zeit am falschen Ort? Im Mordprozess gegen eine 38-Jährige nach dem Tod eines 69-Jährigen hat die Frau die Tat bestritten. "Die Angeklagte hat ein Alibi für die Tatzeit", sagte eine ihrer beiden Verteidigerinnen am Montag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht in Hamburg.

Der Anklage zufolge soll die Frau den Mann aus Habgier gemeinsam mit einem Komplizen getötet haben. Die damals im neunten Monat schwangere Kolumbianerin habe zum Tatzeitpunkt jedoch in einem Hostel geputzt, das bewiesen Zeugenaussagen und die Zeiterfassung eindeutig, sagte die Verteidigerin weiter. Die Angeklagte selbst machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, sie habe Mitte Mai 2022 gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter den 69-Jährigen in dessen Wohnung zu Boden gebracht und ihm dabei mehrere Rippen gebrochen und die Atemwege zugedrückt. Das Opfer starb demnach durch Ersticken.

Kennenlernen beim Online-Dating

Der Verteidigung zufolge baut die Staatsanwaltschaft ihre Anklage lediglich auf dem Nachweis von DNA-Spuren der Frau auf. Es gebe keine Beweise für ihre Schuld. Die DNA-Spuren seien schon fünf Tage vor dem Tattag in die Wohnung gekommen, als die 38-Jährige sich dort auf der Suche nach einer Arbeitsstelle als Köchin oder Aushilfe vorgestellt und geputzt sowie gebügelt habe. Das Stellengesuch war laut der Verteidigung in einer Hamburg-Gruppe eines sozialen Netzwerkes online gestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrer Anklage geschrieben, die beiden hätten sich in einem Dating-Portal kennengelernt. Das wiesen die Verteidigerinnen am ersten Prozesstag deutlich von sich. Dafür gebe es keinerlei Anhaltspunkte.

Der 69 Jahre alte Mann war tot auf seinem Schlafzimmerbett liegend gefunden worden. Er war nur mit Boxershort und Jogginghose bekleidet, ein Arm steckte halb in einem unter ihm liegenden Pullover. An der Boxershort sollen einem Gutachten zufolge auch DNA-Spuren gefunden worden sein. Die Verteidigung ist davon überzeugt, dass diese beim Erledigen der Wäsche fünf Tage zuvor dorthin gekommen sind.

Kind seit der Geburt traumatisiert

Überzeugt ist das Verteidigerinnenteam auch davon, dass - wenn alle entlastenden Beweise gleich zu Beginn Teil der Verhandlung würden - der Prozess nach nur vier Tagen mit einem Freispruch enden würde. Die noch nie polizeilich in Erscheinung oder negativ aufgefallene getretene Frau sei überhaupt nur als Verdächtige festgenommen wurden, weil sie als Zeugin in dem Fall gehört worden war und dabei freiwillig auch eine Speichelprobe abgegeben hatte.

Weil die DNA-Spuren passten, war sie im Dezember 2022 festgenommen und von ihren Kindern getrennt worden, darunter der wenige Monate alte Säugling. Anträge, das Kind mit ins Gefängnis zu holen, scheiterten, wie die Anwältinnen der Angeklagten weiter sagten. Das Kind verhalte sich einer Gutachterin zufolge bereits traumatisiert.

Notrufe werden geprüft

Für eine Tat aus Habgier gebe es zudem nicht ausreichend Beweise. In der Wohnung seien noch Geld, mehrere Smartphones, der Laptop und auf dem Balkon der Tresor des Opfers gewesen. Es sei auch nicht festgestellt worden, dass etwas aus der Wohnung fehle. "Es geht um den zweifelsfreien Nachweis der Schuld", sagte eine der beiden Verteidigerinnen.

Am ersten Prozesstag wurden zudem Notrufe von besorgten Bekannten und dem Verwandten, der den Mann tot in der Wohnung gefunden hatte, eingespielt. Die Staatsanwaltschaft selbst verlas nur die kurze Anklage. Der Prozess wird am 14. Juni fortgesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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