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Hamburg: Haspa muss 3000.000 Euro Entschädigung zahlen – mehr als sie wollten


Landgericht
Haspa muss Kunden fast 300.000 Euro Entschädigung zahlen

Von t-online, bum

Aktualisiert am 30.06.2023Lesedauer: 1 Min.
Das Logo der Haspa: Das Landgericht hat die Sparkasse jetzt zu Schadensersatz verdonnertVergrößern des BildesHaspa-Filiale in Hamburg: Das Landgericht hat die Sparkasse jetzt zu Schadensersatz verdonnert. (Quelle: Waldmüller via www.imago-images.de)
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Sieg für Kunden der Haspa. Sie bekommen von ihrer Bank insgesamt fast 300.000 Euro Entschädigung. Weit mehr als die Sparkasse ursprünglich wollte.

Haspa-Kunden können sich freuen: Die Sparkasse haftet für Schäden, die Kunden erleiden, wenn ihre Schließfächer aufgebrochen werden. Denn dann muss die Haspa ihre Kunden den Schaden in voller Höhe ersetzen. Das hat das Landgericht Hamburg am Donnerstag entschieden.

Dieses Urteil kostet die Haspa richtig Geld. Sie wollte den Kunden nur soviel zahlen, wie ihre Geschäftsbedingungen vorsehen: maximal 40.000 Euro. Das Landgericht sprach den Kunden jedoch 110.000, 100.000 und 68.000 Euro zu.

Tresorraum war nicht videoüberwacht

Alle drei waren Opfer eines spektakulären Bankraubs 2021 in Norderstedt geworden. Dabei hatten die Räuber rund 650 Bankschließfächer ausgeraubt. Dafür waren sie mithilfe eines Kernbohrers aus einer Wohnung über der Haspa-Filiale durch eine Betondecke in den Schließfachraum eingedrungen. Sie stahlen Geld, Gold, Schmuck und viele andere Wertgegenstände aus den Schließfächern. Der Anwalt der Kläger geht von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 40 Millionen Euro aus. Die Haspa beziffert den Schaden auf 11 Millionen Euro.

Für die Zivilkammer des Landgerichts hat die Haspa ihre Pflichten bei der Sicherung der Schließfächer verletzt. Sie hätte bei der tresormäßigen Sicherung der Schließfächer den Stand der Technik berücksichtigen müssen. Das gelte insbesondere für den Bewegungsmelder im Tresorraum. Ein weiteres Versäumnis sei, dass der Tresorraum nicht videoüberwacht gewesen sei. Ein Vertreter der Sparkasse kündigte Berufung gegen das Urteil an, es ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung Oberlandesgericht Hamburg
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