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Hamburg: Rassismus gegen Häftling in U-Haft – Ermittlungen gegen Beamte


Rassismusverdacht in U-Haft
Beamte sollen Häftling geschlagen und beleidigt haben

  • Markus Krause, Regio-Redakteur für Hamburg.
Von Markus Krause

Aktualisiert am 30.06.2023Lesedauer: 2 Min.
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Justizbeamter in einem Gefängnis (Symbolbild): Die Linksfraktion fordert Maßnahmen zum Schutz von Gefangenen.Vergrößern des Bildes
Justizbeamter in einem Gefängnis (Symbolbild): Die Linksfraktion fordert Maßnahmen zum Schutz von Gefangenen. (Quelle: BildFunkMV/imago-images-bilder)

Erneut wird gegen Bedienstete im Hamburger Justizvollzug wegen Hasskriminalität im Amt ermittelt. Es ist nicht der erste Vorfall dieser Art. Kritik kommt von der Linken.

Sechs Bedienstete der Untersuchungshaftanstalt in der Holstenglacis im Hamburger Stadtteil Neustadt sollen einen Häftling körperlich misshandelt und fremdenfeindlich beschimpft haben. Das geht aus einer Kleinen Anfrage hervor, die von der Linksfraktion gestellt worden war und nun vom Hamburger Senat beantwortet wurde. Demnach wird den Beschuldigten Körperverletzung im Amt und Hasskriminalität mit rassistischem Hintergrund vorgeworfen. Zunächst hatte die "Mopo" berichtet.

Der Vorfall soll sich demnach am 26. Januar 2023 ereignet haben, als der Häftling nach längerem Warten in einem Haftraum durch Klopfen auf sich aufmerksam machte. Die Beschuldigten sollen ihn dann im Treppenhaus der Anstalt am Boden fixiert und "auf ihn mit Knien und Fäusten eingeschlagen" haben, schreibt der Senat.

Zudem soll einer von ihnen den Häftling diskriminierend beschimpft und ihm gesagt haben, dass er zurück in den Senegal gehen solle, obwohl dies nicht sein Herkunftsland sei. Der Geschädigte erstattete daraufhin Anzeige beim zuständigen Polizeikommissariat.

Hamburg: Anstaltsleitung erfuhr erst spät von dem Vorfall

Laut Senatsantwort wusste die Leitung der Untersuchungshaftanstalt zunächst nichts von der Anzeige des Gefangenen und den Ermittlungen gegen die Mitarbeiter. Erst am 22. Juni 2023, also fast fünf Monate nach der Tat, habe die Gefängnisleitung durch die Kleine Anfrage von dem Vorfall erfahren. Sie prüft deshalb die Einleitung von Disziplinarverfahren gegen die Beamten.

Außerdem habe sie den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben. Dabei soll auch geprüft werden, ob sich der Geschädigte ebenfalls wegen möglicher Angriffe gegen die Bediensteten strafbar gemacht hat. Trotz der Vorwürfe sind die Beschuldigten weiter im Dienst.

Rassismus und Gewalt gegen Gefangene: Zwei weitere Vorfälle

Es sind nicht die ersten Vorfälle dieser Art im Hamburger Justizvollzug. Im November und Dezember 2022 sollen sich zwei weitere Fälle von Hasskriminalität im Amt in derselben Untersuchungshaftanstalt ereignet haben.

Im ersten Fall soll ein Vollzugsbeamter einen Häftling als "Kanaken" beschimpft und ihn geschubst haben, wodurch der Mann mit dem Fuß umknickte und Schmerzen erlitt. Im zweiten Fall sollen drei Bedienstete den Gefangenen grundlos zu Boden gebracht, gegen die Füße und den Kopf getreten sowie mit dem "N-Wort" beschimpft haben. Der Inhaftierte selbst soll gespuckt, die Durchsuchung verweigert und um sich geschlagen haben.

Keine Disziplinarverfahren gegen Beschuldigte

In beiden Fällen wurden keine Disziplinarverfahren eingeleitet, weil die Ergebnisse von "umfassenden Prüfungen" dafür nicht ausgereicht hätten. Die Beschuldigten sind deshalb weiterhin im Dienst und in ihren bisherigen Funktionen tätig. Die polizeilichen Ermittlungen gegen sie dauern an.

Für Cansu Özdemir, justizpolitische Sprecherin der Fraktion, ist der Verdacht, dass Gefangene in staatlicher Obhut Opfer von Hassverbrechen werden, "unerträglich". Die Häufung der Fälle werfe Fragen "nach strukturellen Defiziten in Bezug auf Rassismus und Gewalt gegenüber Gefangenen auf. Der Verdacht von Menschenrechtsverletzungen im Vollzug ist keine Lappalie, sondern stellt die Integrität des Vollzuges ernstlich infrage", so Özdemir zu t-online.

Die Fraktionsvorsitzende der Linken fordert daher: "Die Justizbehörde muss mehr tun, als auf Fortbildung und Dienstvorschriften zu verweisen. Die Justizbehörde muss umgehend Maßnahmen zum Schutz der Gefangenen ergreifen. Dazu gehört auch, dass die beschuldigten Mitarbeiter bis zum Abschluss der Verfahren keinen Kontakt mehr mit Gefangenen haben dürfen."

Verwendete Quellen
  • Anfrage bei Linksfraktion Hamburg
  • Drucksache 22/12266: "Hasskriminalität durch Amtsträger" (per Mail)
  • Statement von Cansu Özdemir, Die Linke (per Mail)
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