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Hamburg: Justizsenatorin wehrt sich gegen Vorwürfe


Häftling war weg
Hamburgs Justizsenatorin wehrt sich gegen Vorwürfe

Von t-online, bum

Aktualisiert am 07.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Anna Gallina im Hamburger Rathaus (Archivfoto): Hat die Grünen-Politikerin eine Panne in ihrer Behörde verschwiegen?Vergrößern des BildesAnna Gallina im Hamburger Rathaus: Die grüne Justizsenatorin ist unter Druck. Die Staatsanwaltschaft Dortmund springt ihr nicht bei. (Quelle: Chris Emil Janssen)
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Ein Häftling kehrt nach seinem Freigang nicht zurück. Die CDU schießt deswegen hart gegen die grüne Senatorin – doch die Justizbehörde hält dagegen.

Die Hamburger Justizbehörde wehrt sich gegen massive Vorwürfe, die ihr aus den Reihen der CDU-Fraktion in der Bürgerschaft gemacht werden. Es geht um einen Häftling, der nach einem genehmigten Freigang nicht zurückgekehrt war – und sich erst Wochen später selbst stellte.

"Frau Gallina hat ihren Laden einfach nicht im Griff", sagte CDU-Justizexperte Richard Seelmaecker der "Bild" über die Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Es sei erst einen Tag zu spät aufgefallen, dass der Mann überhaupt nicht zurückgekehrt sei, obwohl sich der Häftling schwere Straftaten habe zuschulden kommen lassen.

Warum hat die Öffentlichkeit erst durch den Bericht von "Bild" von der Sache erfahren? Die Justizbehörde weist den Vorwurf der Verheimlichung strikt zurück. "Es erging eine Meldung an die Polizei und an die Staatsanwaltschaft in Dortmund, die für ihn zuständig Vollstreckungsbehörde. Die dortigen Erwägungen sind dem Senat nicht bekannt. Es liegt zudem auch kein entsprechendes Amtshilfeersuchen vor", teilt die Behörde t-online mit.

In Dortmund hatte der Häftling seine Straftaten begangen, war deshalb auch von der dortigen Behörde angeklagt worden. "In Hamburg sitzt er ein, weil er aus Hamburg stammt", sagte Henner Kruse, Sprecher der Dortmunder Staatsanwaltschaft auf t-online Anfrage. Er bestätigte auch, dass die Hamburger Justiz über die Nichtrückkehr informiert habe. "Wir haben dann das getan, was wir immer tun: den Häftling zur Fahndung ausgeschrieben."

Nach nicht jedem gesuchten Straftäter könne öffentlich gefahndet werden, erklärt die Justizbehörde: "Die Anordnung einer Öffentlichkeitsfahndung ist an strenge Voraussetzungen gebunden", heißt es. "Bei der dann zu treffenden Ermessensentscheidung sind das öffentliche Interesse an einer nachdrücklichen Strafvollstreckung und die Persönlichkeitsrechte des Verurteilten gegeneinander abzuwägen." Diese Abwägung habe stattgefunden.

Erschwerend für die Öffentlichkeitsfahndung komme hinzu, dass eine "bloße Nichtrückkehr aus einer Lockerung" im Regelfall dafür nicht ausreiche. "Ein wichtiges Ziel im Strafvollzug ist eine gelungene Resozialisierung. Lockerungen vom Vollzug dienen dazu, Gefangene auf Ihrem Weg zurück in die Mitte der Gesellschaft zu unterstützen." Jeder Fall werde geprüft, ob es einem Häftling zuzutrauen sei. Der Mann sei in diesem Fall ja auch von alleine zurückgekehrt – nur eben reichlich verspätet.

Verwendete Quellen
  • In einer früheren Version dieses Artikels wurde fälschlicherweise behauptet, der Häftling sei geflüchtet und die Justizsenatorin habe den Fall verheimlicht. Beides entspricht nicht den Tatsachen. Der Artikel wurde aus diesem Grund korrigiert.
  • bild.de: Skandal-Grüne verschweigt Kriminellen-Flucht
  • Justizbehörde Hamburg
  • Dortmunder Staatsanwaltschaft
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