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Schlägerei in Lübeck: Wer das Video bekommt, sollte es sofort löschen


Massenprügelei in Lübeck
Video von Schlägerei geht viral: Was Personen droht, die es verbreiten

Von t-online, mgr

Aktualisiert am 18.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Jugendlicher mit Smartphone (Symbolbild): Ein Viertel der Befragten gab an, dass ihnen pornografische Inhalte unfreiwillig gezeigt oder geschickt wurden.Vergrößern des BildesJugendlicher mit Smartphone (Symbolbild). (Quelle: Finn Hafemann/getty-images-bilder)
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Das Video einer Massenschlägerei in Lübeck verbreitet sich in den sozialen Medien. Wer es geschickt bekommt, sollte es laut der Polizei sofort löschen.

Mehrere junge Männer haben am Freitagnachmittag mitten in der Lübecker Innenstadt mit Stangen und anderen Gegenständen aufeinander eingeprügelt. Nun ist in den sozialen Medien ein Video der Prügelei aufgetaucht. Doch die Polizei warnt: Wer das Video verbreite, könnte dadurch einen Straftatbestand erfüllen, teilte ein Sprecher der Regionaldirektion der dpa mit.

Auf X (ehemals Twitter) fordert die Polizei Schleswig-Holstein ebenfalls zur Löschung des Videomaterials auf – und erntet dafür Kritik.

Doch was ist überhaupt passiert? Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler waren am Freitag gegen 15.30 Uhr mehrere Personen aneinandergeraten. Als Folge der gewaltsamen Auseinandersetzung musste ein Mann in ein Krankenhaus gebracht werden. Hintergründe und Umstände des Tatgeschehens sind Polizeiangaben zufolge Gegenstand von Ermittlungen. Hier lesen Sie mehr über die Auseinandersetzung.

Polizei: Verbreitung könne Urheberrecht verletzen

Auf X schreibt die Polizei (@SH_Polizei): "Derzeit kursiert in den sozialen Medien ein Video zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung in Lübeck! Die Polizei mahnt vor einer weiteren Verbreitung des Videos und ruft zur Löschung auf!"

Ein Kommentator fragt, ob die Polizei so "die Wahrheit" vertuschen wolle. Die Polizei antwortet: "Es reicht, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und dazu ermitteln. Das gehört nicht in die Öffentlichkeit!"

An anderer Stelle verweist die Polizei auf X, dass durch das Video etwa ein Verstoß nach dem Urhebergesetz vorliegen könne.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Telefonat mit einem Sprecher der Lübecker Polizei
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