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Hamburg: Corona-Ausbruch in Kult-Bar "Katze" – Kontaktsuche schwierig


Kontaktsuche schwierig
Corona-Ausbruch in Hamburger Kult-Bar – 600 Gäste betroffen

Von dpa
Aktualisiert am 17.09.2020Lesedauer: 2 Min.
Tische, Bänke und Schirme stehen vor der "Katze": Die Bar ist derzeit geschlossen.Vergrößern des BildesTische, Bänke und Schirme stehen vor der "Katze": Die Bar ist derzeit geschlossen. (Quelle: Christian Charisius/dpa-bilder)
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Wer war in der "Katze" im Schanzenviertel? Mehrere Mitarbeiter der Bar sind positiv auf das Coronavirus getestet worden. Nun sucht das Gesundheitsamt nach betroffenen Gästen – was sich schwierig gestaltet.

Nach dem Corona-Ausbruch in einer Hamburger Bar suchen die Behörden nun nach möglichen Besuchern. Alle Personen, die die Bar "Katze" am 5., 8. oder 9. September besucht haben und noch nicht kontaktiert wurden, sollen sich telefonisch beim Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 040 42811 1659 melden und sich freiwillig in Quarantäne begeben, teilte die Gesundheitsbehörde mit.

"Es besteht das Risiko, dass Menschen infiziert wurden, die bisher keine Symptome zeigen, aber dennoch angesteckt wurden", sagte Sprecher Martin Helfrich. Wer falsche oder unvollständige Kontaktangaben gemacht hat, konnte womöglich bisher nicht erreicht werden.

Falsche Angaben erschweren Suche nach Kontakten

In der Bar im beliebten Schanzenviertel wurden mehrere Barmitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet. Es müsse angenommen werden, dass sich Gäste ohne ausreichenden Abstand angesteckt haben könnten. "Es kann sein, dass bis zu 600 Menschen betroffen sein könnten", sagte Helfrich. Das Gesundheitsamt habe zum Schutz der Gäste begonnen, alle betroffenen Besucher der Bar zu kontaktieren. Weil etliche Personen jedoch falsche Kontaktdetails angegeben hätten, seien noch nicht alle Kontaktpersonen ermittelt worden. Die Bar ist gegenwärtig geschlossen.

"Dieser Fall zeigt erneut: Die wahrheitsgemäße Angabe der Kontaktdaten in gastronomischen Betrieben ist wichtig, um im Falle eines Infektionsgeschehens alle möglicherweise Betroffenen warnen zu können", sagte Helfrich. Im Vordergrund stehe nun, durch das Auffinden aller womöglich Infizierten die Verbreitung des Virus einzudämmen.

Für die Beschäftigten war das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung den Angaben nach nicht per se Pflicht. "Beim Bedienen am Platz ist eine Mund-Nasen-Bedeckung obligatorisch. Beim Bedienen hinterm Tresen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zwingend erforderlich, wenn ausreichend Abstand eingehalten wird", so Helfrich. Die Behörden prüfen aber auch, ob das Hygienekonzept nicht eingehalten wurde.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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