t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalHamburg

Haft für Mordversuch an Tochter: Motiv der Mutter unklar


Hamburg
Haft für Mordversuch an Tochter: Motiv der Mutter unklar

Von dpa
13.09.2021Lesedauer: 3 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Wegen versuchten Mordes an ihrer vierjährigen Tochter mit Medikamenten hat das Landgericht Hamburg eine Krankenschwester zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung der Strafkammer verabreichte die 36-Jährige ihrem Kind zwei Beruhigungs- und ein Schlafmittel in sehr hoher Dosis. Sie habe dabei den Tod der Vierjährigen billigend in Kauf genommen, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann am Montag. Die Angeklagte habe sich der gefährlichen Körperverletzung und des versuchten Mordes aus Heimtücke schuldig gemacht (Az. 602 Ks 2/21).

Die Intensivkrankenschwester hatte ihr Kind am 28. Dezember vergangenen Jahres in das Kinderkrankenhaus Wilhelmstift gebracht, weil es angeblich bei einem Sturz vom Sofa eine Schädelprellung erlitten hatte. Der Vater war kurz vor dem Zwischenfall zur Arbeit gefahren. Die Ärzte nahmen Mutter und Tochter stationär auf. Zunächst hatte das Kind nur über Kopfschmerzen geklagt, doch gegen Abend verschlechterte sich sein Zustand plötzlich. Wegen des Verdachts auf eine Hirnblutung wurde es als Notfall ins Universitätsklinikum Eppendorf verlegt.

Dort bestätigte sich dieser Verdacht nicht. Das Kind habe jedoch sehr lange geschlafen und sich erholt, wie Steinmann weiter ausführte. Eine Krankenschwester sah das Mädchen, wie es am folgenden Tag im Zimmer malte und spielte. Nur eine gute halbe Stunde später habe die Mutter das scheinbar leblose Kind aus dem Krankenzimmer getragen. Eine Kinderärztin sprach die Mutter an und erkannte sogleich den Notfall.

Das Institut für Rechtsmedizin habe in Urin- und Blutproben Substanzen gefunden, "die dort nichts verloren haben", wie Steinmann sagte. Er nannte das Schlafmittel Zopiclon und die Beruhigungsmittel Midazolam und Diazepam. Angesichts der hohen Dosierung sei die Vierjährige in potenzieller Lebensgefahr gewesen.

Es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass jemand anderes als die Mutter die Mittel gegeben haben könnte, auch nicht aus Versehen, stellte Steinmann fest. "Es kann nur die Angeklagte gewesen sein." Als Krankenschwester habe sie Zugang zu den Medikamenten gehabt und wisse, wie man sie verabreicht. Vor den beiden Notfällen sei sie mit ihrer Tochter allein gewesen.

In einem Gespräch mit den Ärzten habe die Angeklagte gesagt, sie könne sich das Untersuchungsergebnis auch nicht erklären. Die Mediziner entließen Mutter und Tochter nach Hause, schalteten aber die Polizei ein. Anfang Februar wurde die 36-Jährige verhaftet.

Das Motiv für die Tat konnte das Gericht nicht klären. Ein psychiatrischer Sachverständiger habe keine krankhafte Persönlichkeitsstörung wie etwa das sogenannte Münchhausen-Stellvertretersyndrom festgestellt. Die Angeklagte habe auf einer Spezialstation für Schlaganfallpatienten gearbeitet und einen hervorragenden Leumund gehabt, stellte der Richter fest. Ihr Mann arbeite ebenfalls in einem Krankenhaus als technischer Assistent bei Operationen. Die Familie habe drei Kinder. Wenige Wochen vor der Tat war die Mutter nach Angaben eines Gerichtssprechers mit den beiden anderen Kindern "wegen krankhafter Geschwisterrivalität" im Krankenhaus gewesen.

Die Vierjährige war als Frühgeburt zur Welt gekommen und habe erst spät laufen gelernt. Das Gericht habe sämtliche behandelnden Kinderärzte der Familie gehört, sagte Steinmann. Die Mutter habe nichts vorgetäuscht und stets alle Vorgaben befolgt. Die älteste Tochter sei ohne Auffälligkeiten zur Schule gegangen, die beiden jüngeren Kinder in eine Kita. Die Mutter habe in Teilzeit gearbeitet. Bis zum 28. Dezember 2020 habe es sich um eine normale Familie wie Tausende andere gehandelt.

"Es bleibt die Frage nach dem Warum. Wir wissen es nicht", sagte Steinmann. Das sei unbefriedigend. Die Strafe sei nicht zu hoch, sondern sachgerecht. Die Kammer sei sich der einschneidenden Folgen des Urteils für die Familie bewusst. "Die Angeklagte muss erkennen, was sie getan hat, und herausfinden, warum sie das getan hat", betonte der Richter. Wenn sie Hilfe in Anspruch nehme, könne das Urteil auch eine Chance sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Die Angeklagte bestritt die Vorwürfe bis zuletzt. Während der Urteilsverkündung weinte sie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website