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Polizisten und Helfer häufiger Opfer von Gewalttaten


Hamburg
Polizisten und Helfer häufiger Opfer von Gewalttaten

Von dpa
21.02.2022Lesedauer: 2 Min.
PolizistenVergrößern des BildesIn Polizei-Westen gekleidete Polizisten. (Quelle: Silas Stein/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Zahl der Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten nimmt in Hamburg zu. So wurden im vergangenen Jahr nach Angaben des rot-grünen Senats Polizeibeamte 180 Mal Opfer von Körperverletzungen. Im Vergleich zu 2020 ist dies ein Plus von 167 oder 1284,6 Prozent, wie aus einer Antwort auf eine schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion hervorgeht. Insgesamt wurden Polizisten im vergangenen Jahr in Hamburg 2329 Mal Opfer einer Straftat, 12,6 Prozent mehr als 2020.

Laut Senat kann die Zahl der Opfer aber nicht in Relation zu den Fallzahlen gesetzt werden, da mehrere Opfer zu einem Fall erfasst worden sein können. Den Angaben zufolge stieg auch die Zahl der nach Angriffshandlungen verletzten Polizeibeamten von 53 in 2020 auf 72 im vergangenen Jahr.

Ebenfalls nach oben ging die Zahl der sogenannten Opferwerdungen bei den Rettungsdiensten: Sie stieg von 28 auf 34 - das ist ein Plus von 21,4 Prozent. Rückläufig ist die Zahl hingegen bei der Feuerwehr. Feuerwehrleute wurden demnach 2021 52 Mal Opfer einer Straftat, 2020 war dies noch 89 Mal der Fall.

"Tag für Tag setzen die Beamten von Polizei und Feuerwehr sowie die Rettungskräfte ihre Gesundheit und ihr Leben für unsere Sicherheit ein", sagte CDU-Innenexperte Dennis Gladiator der Deutschen Presse-Agentur. "Aber anstatt Anerkennung zu erfahren, werden sie seit Jahren viel zu häufig Opfer von Übergriffen."

Er nannte dies absolut inakzeptabel. "Dafür kann es nur eine Antwort geben: Die volle Härte des Rechtsstaats", sagte er. Gladiator forderte den rot-grünen Senat auf, dafür zu sorgen, "dass Straftaten gegen Beamte von Polizei und Feuerwehr schneller als bisher auch zur einer Verurteilung führen".

Laut Senat wurden im vergangenen Jahr 1235 Ermittlungsverfahren wegen Widerstands und 635 wegen tätlichen Angriffs gegen beziehungsweise auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Das waren 16 beziehungsweise 34 weniger als im Vorjahr. In dieser Zahl sind laut Senat allerdings auch Taten gegen Gerichtsvollzieher oder Strafvollzugsbeamte enthalten.

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