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Staatsanwalt stützt Finanzamtsentscheidung zu Warburg Bank


Hamburg
Staatsanwalt stützt Finanzamtsentscheidung zu Warburg Bank

Von dpa
04.03.2022Lesedauer: 3 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Für den damals gegen die in den "Cum-Ex"-Skandal verwickelte Warburg Bank ermittelnden Staatsanwalt ist die Entscheidung der Hamburger Finanzbehörde nachvollziehbar gewesen, 2016 auf eine Steuerrückforderung in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Bank zu verzichten. Er sei mit der Entscheidung damals "absolut d'accord" gewesen, sagte der Kölner Oberstaatsanwalt Alexander Fuchs am Freitag vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft. Es hätten zwar bereits zahlreiche Indizien vorgelegen für "Cum-Ex"-Gestaltungen, von denen er schon damals überzeugt gewesen sei, dass sie strafbar sind. Das Verfahren gegen die Bank sei aber noch nicht ausermittelt gewesen.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften verschoben Finanzakteure große Aktienpakete rund um den Dividenden-Stichtag in einem schwer durchschaubaren System und ließen sich dann Steuern erstatten, die nie gezahlt wurden. 2016 hatten die Hamburger Finanzbehörden eine mögliche Rückforderung von der Warburg Bank zu unrecht erstatteter Kapitalertragssteuer trotz zunächst anderer Planung verjähren lassen.

Die zuständige Beamtin beim Hamburger Finanzamt für Großunternehmen habe ihn über die Entscheidung informiert. "Und ich hatte damit tatsächlich kein Problem", sagte Fuchs. Zumal er auch damals bereits der Ansicht gewesen sei, dass - wenn sich Verantwortliche der Warburg Bank strafrechtlich relevant verhalten hätten, die dadurch erlangten Geldbeträge auch eingezogen werden können. "Davon bin ich damals ausgegangen."

Eine gesetzliche Grundlage dafür gab es damals allerdings noch nicht. Erst 2017 wurde die Möglichkeit zur Abschöpfung von strafbar erlangten Vermögenswerten in Deutschland eingeführt.

Zwischen ihm und der zuständigen Hamburger Finanzbeamtin habe es eine enge Kommunikation gegeben, sagte Fuchs. "Meine Aussagen bezogen sich dabei immer auf das Strafverfahren." Die steuerrechtliche Bewertung sei Aufgabe der Finanzbeamtin gewesen. Sein Kernanliegen sei es gewesen, dass es im strafrechtlichen und einem möglichen steuerrechtlichen Verfahren keine Widersprüche hinsichtlich des Sachverhalts gibt.

Die Aussage von Fuchs steht in klarem Widerspruch zu der der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker. Diese hatte die Ermittlungen gegen die Warburg Bank im Dezember 2017 von Fuchs übernommen und das Verjährenlassen der Steuerrückforderung als nicht nachvollziehbar bezeichnet. Aus ihrer Sicht wäre schon 2016 eine Rückforderung möglich gewesen, hatte sie bei ihrer Vernehmung vor dem PUA im Dezember gesagt. Und "2017 war die Beweislage noch viel besser."

2017 wollte die Hamburger Finanzverwaltung eine weitere Rückforderung über 43 Millionen Euro gegen die Warburg Bank in die Verjährung laufen lassen. Erst nach einem Einschreiten des Bundesfinanzministeriums war die Forderung auf Anweisung aus Berlin kurz vor Fristablauf erhoben worden.

Der Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium, Rolf Möhlenbrock, hatte der Hamburger Finanzverwaltung in diesem Zusammenhang Anfang Februar vor dem Ausschuss eine sehr ungewöhnliche Rechtsauffassung attestiert. Für ihn sei die Entscheidung nicht nachvollziehbar gewesen.

Der Untersuchungsausschuss soll eine mögliche Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank klären. Hintergrund sind Treffen des damaligen Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz mit den Mitinhabern der Bank, Max Warburg und Christian Olearius, in den Jahren 2016 und 2017. Gegen Olearius liefen damals schon Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung. Nach den ersten Treffen war es 2016 im Finanzamt für Großunternehmen zum Sinneswandel hinsichtlich der Rückforderung gekommen.

Scholz hatte vor dem Ausschuss ausgesagt, sich an die Treffen nicht erinnern zu können, eine Einflussnahme aber ausgeschlossen. Auch sein Nachfolger im Rathaus, der damaligen Finanzsenator Peter Tschentscher, wies entsprechende Verdächtigungen zurück. Der Bürgermeister soll am 6. Mai von dem Ausschuss vernommen werden.

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