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Hamburg: 16 Ermittlungsverfahren wegen Z-Symbols


Unterstützung des Kriegs
16 Ermittlungsverfahren wegen Z-Symbols

Von t-online, dpa
19.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Demonstrantinnen tragen T-Shirts mit dem Buchstaben "Z" (Archivbild): Dieser ist zum Symbol der Unterstützung für die russischen Streitkräfte geworden ist.Vergrößern des BildesDemonstrantinnen tragen T-Shirts mit dem Buchstaben "Z" (Archivbild): Dieser ist zum Symbol der Unterstützung für die russischen Streitkräfte geworden ist. (Quelle: Marwan Naamani/dpa-bilder)
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In Hamburg haben in den vergangenen Wochen Tausende Menschen gegen den Krieg in der Ukraine protestiert. Doch es gibt in der Hansestadt auch Befürworter. Gegen einige wird ermittelt.

In Hamburg sind laut einer Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) mindestens 17 Verfahren wegen der Billigung des Angriffskriegs eingeleitet worden, in 16 davon sei es um das Z-Symbol gegangen.

Deutschlandweit wurden seit Beginn des Angriffskrieges mehr als 140 Ermittlungsverfahren wegen der Befürwortung des russischen Angriffskriegs eingeleitet. In der Mehrheit der Fälle gehe es um die Verwendung des Z-Symbols. Da solche Verfahren nicht in allen Bundesländern gesondert erfasst werden, dürfte die tatsächliche Zahl weitaus höher liegen.

Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar ist auf Panzern und Uniformen der Russen häufig ein weißes Z zu sehen. Es steht für "za pobedu" ("Für den Sieg"). Auch außerhalb des Kriegsgebietes wird es auf Gebäuden, an Autos und auf Kleidung sowie in sozialen Medien gezeigt.

Vor wenigen Wochen hatten mehrere Bundesländer bereits strafrechtliche Konsequenzen beim öffentlichen Verwenden des russischen "Z"-Symbols angekündigt. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) äußerte sich gegenüber dem "Tagesspiegel": "Wird der Kontext zum Krieg hergestellt mit der Verwendung des weißen Z, wie es auf den russischen Militärfahrzeugen zu sehen ist, dann bedeutet das natürlich die Befürwortung des Angriffskrieges. Das wäre strafbar, da schreiten wir auch sofort ein."

Es könne als "Billigung einer Straftat" gewertet werden, wenn ein Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg nachzuweisen sei, hieß es unter anderem aus dem NRW-Innenministerium. Dann drohen laut Paragraf 140 im Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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