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Hamburg: Senat berät über Zeit nach Corona-Hotspot-Regelung


Hotspot-Regelung
Hamburger Senat berät über Corona-Maßnahmen

Von dpa
Aktualisiert am 26.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand (Symbolbild): Der Marburger Bund fordert die Länder zu schnellen Handeln auf.Vergrößern des BildesEin Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand (Symbolbild): Bis Ende April gilt eine Maskenpflicht in Innenräumen. (Quelle: Marijan Murat/dpa-bilder)
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Um eine Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu verlangsamen, hat das Land auf schärfere Maßnahmen gesetzt und sich selbst zum Hotspot erklärt. Die Maßnahme läuft nun aus – eine Verlängerung ist unwahrscheinlich.

Der rot-grüne Hamburger Senat wird heute über das weitere Vorgehen nach Auslaufen der Corona-Hotspot-Regel am kommenden Wochenende beraten. Es wird nicht erwartet, dass eine weitere Verlängerung der Maskenpflicht im Einzelhandel und anderen Innenräumen mit Publikumsverkehr angestrebt wird.

Darüber müsste zunächst auch die Bürgerschaft beschließen. Damit könnten dann auch in Hamburg – wie in allen anderen Bundesländern bereits geschehen – ab dem 1. Mai fast alle Corona-Maßnahmen wegfallen.

  • Wirken die Corona-Maßnahmen? Virologe: "Infektionszahlen zehnmal höher"

Gegenstand der Senatsberatungen soll auch die Masken- und Testpflicht in den Schulen sein. Die Maskenpflicht war bereits Anfang April dahingehend gelockert worden, dass Schüler und Lehrer die Masken am Platz abnehmen durften. Bislang besteht auch noch die Pflicht, sich dreimal pro Woche testen zu lassen.

Gericht kippt Hotspot-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern

Die Bürgerschaft hatte für Hamburg Ende März eine pandemische Lage und eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems festgestellt – nach dem Infektionsschutz die Voraussetzung, um von der sogenannten Hotspot-Regel Gebrauch zu machen. Neben der Maskenpflicht in Innenräumen und dem Einzelhandel war auch die 2G-plus-Zugangsregel (für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem negativen Test) für Clubs und Diskotheken für vier Wochen verlängert worden.

Neben Hamburg hatte nur Mecklenburg-Vorpommern die Hotspot-Regel angewandt. Dort war sie am vergangenen Freitag allerdings vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald gekippt worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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