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Hamburg nun fast maskenlos: Senatorin mahnt zur Vorsicht


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Hamburg nun fast maskenlos: Senatorin mahnt zur Vorsicht

Von dpa
29.04.2022Lesedauer: 2 Min.
FFP2-MaskeVergrößern des BildesEin Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand. (Quelle: Marijan Murat/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Rund vier Wochen nach fast allen anderen Bundesländern ist auch in Hamburg die Maskenpflicht im Einzelhandel und in anderen Innenräumen mit Publikumsverkehr passé. Auch für Tanzveranstaltungen sieht die neue Eindämmungsverordnung des rot-grünen Senats, die am Sonnabend um 0.00 Uhr in Kraft trat, keine Zugangsbeschränkungen mehr vor. Lediglich in Bussen und Bahnen sowie in Kliniken und anderen Einrichtungen, in denen besonders schutzbedürftige Menschen untergebracht sind, müssen noch Masken getragen werden.

Während die meisten Corona-Maßnahmen in anderen Bundesländern schon zum 1. April ausgelaufen waren, hatten Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern von der sogenannten Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz Gebrauch gemacht und die Maßnahmen um vier Wochen verlängert. In Mecklenburg-Vorpommern hatte das Oberverwaltungsgericht die Regelung bereits in der vergangenen Woche gekippt.

Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) mahnte dennoch zur Vorsicht. Zwar befinde man sich angesichts einer hohen Geimpften- und Genesenen-Quote am Übergang zu einer neuen Phase der Pandemieeindämmung. "Aber wenn einem danach ist, eine Maske zu tragen, ist das sicher nicht falsch." Das gelte auch für sie persönlich: "Wenn ich einkaufen gehe, werde ich in nächster Zeit auf jeden Fall noch eine Maske tragen, zumindest solange wir noch dieses durchwachsene Wetter und so hohe Infektionszahlen haben."

Laut Behörde gilt weiterhin: Bei einem positiven Schnelltest muss man sich selbst isolieren und einen PCR-Test durchführen lassen. Fällt er positiv aus, muss man sich aktuell für zehn Tage in Isolation begeben.

Die Dauer der Isolation soll nach dem Willen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern überarbeitet werden. Voraussichtlich in der kommenden Woche solle die Änderung erfolgen, sagte Leonhard. Wenn es keine bundeseinheitliche Regelung geben sollte, werde Hamburg die 5-Tage-Frist zusammen mit Schleswig-Holstein und Niedersachsen umsetzen - "schon, damit bei dem häufig grenzüberschreitenden Alltag der Norddeutschen nicht dies- und jenseits einer Landesgrenze unterschiedliches Recht gilt."

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