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Hamburg verkürzt Isolationszeit bei Corona auf fünf Tage


Nur noch fünf Tage
Hamburg verkürzt Isolationszeit bei Corona-Infektion

Von dpa, EP

Aktualisiert am 05.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Corona-Test zeigt ein positives Ergebnis (Symbolbild): Infizierte müssen sich nur noch für fünf Tage isolieren.Vergrößern des BildesEin Corona-Test zeigt ein positives Ergebnis (Symbolbild): Infizierte müssen sich nur noch für fünf Tage isolieren. (Quelle: ZUMA Wire/imago-images-bilder)
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Für Corona-Infizierte und ihre Kontaktpersonen gelten in Hamburg gelockerte Regeln. Die Quarantänezeit wurde verkürzt, beziehungsweise die Pflicht vollständig aufgehoben.

Hamburg verkürzt die Isolationszeit bei einer Corona-Infektion von zehn auf fünf Tage. Allerdings werde empfohlen, die Absonderung bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig fortzusetzen, teilte die Sozialbehörde am Mittwoch mit. Die neuen Regeln gelten ab Donnerstag.

Dann entfalle auch die Quarantänepflicht von Kontaktpersonen, die sich jedoch regelmäßig testen lassen sollten. Hamburg folgt damit den geänderten Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2.

Weiterhin gilt: Wessen Selbsttest positiv ausfällt, muss sich den Angaben zufolge umgehend isolieren und einen Antigen-Schnelltest in einer anerkannten Teststelle oder einen PCR-Test machen. Falle dieser positiv aus, sei eine fünftägige Isolierung zu Hause Pflicht. Einer gesonderten Anordnung durch das Gesundheitsamt bedürfe es nicht.

Maskenpflicht in Kliniken gelockert

Beschäftigte etwa von Kliniken, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten müssen sich bei einem positiven Test ebenfalls fünf Tage absondern. Danach dürfen sie nur dann an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn sie einen negativen PCR- beziehungsweise Schnelltest eines offiziellen Leistungserbringers vorlegen können. Ebenso dürfen seit mindestens 48 Stunden keine Symptome einer Coronavirus-Infektion aufgetreten sein.

In den Einrichtungen beschäftigte Kontaktpersonen von Infizierten müssen sich den Angaben zufolge fünf Tage lang täglich vor Dienstbeginn testen lassen. Die bisher geltende FFP2-Maskenpflicht in den Einrichtungen werde durch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske geändert. Das gelte aber nur für Bereiche, die nicht direkt mit Patienten beziehungsweise Bewohnern in Kontakt kommen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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