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Urteil in Hannover: Mehr als zehn Jahre Haft für Kinderschänder


Missbrauch einer Zweijährigen
Über zehn Jahre Haft für Kinderschänder

Von t-online, pas

Aktualisiert am 21.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Landgericht in Hannover (Archivbild): Nach dem sexuellen Missbrauch eines Kleinkindes muss der Täter zehn Jahre in Haft.Vergrößern des BildesLandgericht in Hannover (Archivbild): Nach dem sexuellen Missbrauch eines Kleinkindes muss der Täter zehn Jahre in Haft. (Quelle: IMAGO/Rainer Droese/imago images)
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In Hannover ist das Urteil gegen einen Sexualstraftäter gefallen. Tobias H. filmte seine Taten und verbreitete sie. Das Opfer leidet an den Folgen.

Am Landgericht Hannover ist am Donnerstag das Urteil im Missbrauchsfall gegen einen 33-jährigen Pädophilen gefallen: Richter Ralph Guise-Rübe (56) verurteilt den Täter zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der arbeitslose Koch aus Hannover-Langenhagen seine heute sieben Jahre alte Stieftochter in 12 Fällen missbraucht und Filme der Übergriffe mit Bekannten geteilt haben soll.

Als sich der Mann erstmals 2017 an dem heute siebenjährigen Mädchen verging, war es gerade einmal zwei Jahre alt. Zudem sicherten Ermittler bei einer Hausdurchsuchung mehr als 3.200 kinderpornografische und 102 jugendpornografische Videodateien im Haushalt des Täters, wie "Bild" zuvor berichtete.

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Kind entwickelt psychologische Probleme

Bei dem Missbrauchsopfer handelt es sich um die Tochter der ehemaligen Lebensgefährtin des 33-Jährigen. Insgesamt soll der 33-Jährige sich 12-mal an dem Kind vergangen haben und den Geschlechtsverkehr gefilmt haben. Die Mutter des Kindes entdeckte die Videos auf dem Handy des Mannes und erstatte Anzeige. Der Mann wurde festgenommen, sitzt seither in U-Haft.

"Mit dem Urteil folgte Richter Ralph Guise-Rübe den Forderungen der Staatsanwaltschaft", sagt Gerichtssprecherin Annika Osterloh t-online. Vor allem, weil das Kind psychologische Probleme erkennen ließe, fiel das Strafmaß besonders hoch aus. "Es wird angenommen, dass das Kind eine Bindungsstörung entwickelt hat", sagt Osterloh.

Zwar legte der Mann ein Geständnis ab, doch das Gericht folgte den Ausführungen nicht. Der Faktor, dass er bisher nicht vorbestraft war, wirkte sich nur leicht mildernd auf das Urteil aus.

Verwendete Quellen
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