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Verbraucherzentrale Niedersachsen rät: Gas-Zählerstand am 31. März ablesen | Geld sparen


Verbraucherzentrale Niedersachsen
Darum sollten Sie den Gas-Zählerstand unbedingt am 31. März ablesen

Von t-online, cch

29.03.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 167685558Vergrößern des BildesGaszähler (Symbolbild): Um die hohen Energiepreise als Folge des Ukraine-Kriegs abzufedern, war die Mehrwertsteuer auf Erdgas gesenkt worden. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt/imago-images-bilder)
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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, an Ostern den Gas-Zählerstand abzulesen. Was hinter der Empfehlung steckt.

Am 31. März sollten sich alle Anwohner ihren Gas-Zählerstand notieren. Dazu rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Wert sollte im Anschluss an den Energieversorger übermittelt werden. Das sei bei den meisten Versorgern im Online-Portal möglich.

Hintergrund ist, dass die Kilowattstunde Gas ab dem 1. April 2024 teurer wird. Denn die Mehrwertsteuer für Gas wird dann von den ermäßigten 7 Prozent wieder auf 19 Prozent angehoben. Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Wärme und Gas nach dem russischen Angriff auf die Ukraine Anfang 2022 vorübergehend gesenkt.

Energieversorger schätzen den Zählerstand

Die meisten Energieversorger ermitteln den Zählerstand vor der Anhebung aber nicht vor Ort. Sie schätzen ihn stattdessen auf Grundlage des Verbrauchs im Vorjahr, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das sollten Verbraucher möglichst vermeiden, warnt sie. Denn im Zweifel verläuft die Schätzung zum finanziellen Nachteil des Haushalts – "insbesondere wenn Sie im Vorjahr weniger verbraucht haben". Wer den Zählerstand abliest und übermittelt, könne "bares Geld sparen".

Laut Verbraucherzentrale könne es sich auch lohnen, den Anbieter zu wechseln, um die Gaspreise zu senken.

In der Regel fordern Energieversorger einmal im Jahr dazu auf, den Zählerstand abzulesen. Oder aber Mitarbeiter kommen vorbei, um dies zu tun. Mit den Daten rechnen die Anbieter den tatsächlichen Verbrauch aus und erstellen die Jahresabrechnung. Wer mehr verbraucht als eingezahlt hat, muss mit einer Nachzahlung rechnen. Wer weniger verbraucht hat, erhält Geld zurück – oder aber das Geld wird mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet.

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