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Niedersachsen: Landeslisten von 16 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen


Bundestagswahl 2025
Diese Parteien dürfen in Niedersachsen nicht antreten

Von dpa
Aktualisiert am 25.01.2025Lesedauer: 1 Min.
Bundestagswahl 2025 - WahlbenachrichtigungVergrößern des Bildes
Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl (Symbolbild): Drei Parteien scheiterten an dem erforderlichen Unterschriften-Quorum. (Quelle: Marijan Murat/dpa/dpa-bilder)
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Einen Monat vor der Bundestagswahl laufen die Vorbereitungen. Nun ist klar, welche Landeslisten von Parteien in Niedersachsen zugelassen sind und welche am Unterschriften-Quorum scheiterten.

Der Stimmzettel für die Bundestagswahl in einem Monat fällt in Niedersachsen etwas kürzer aus als bei der vorherigen Wahl. Der Landeswahlausschuss hat die Landeslisten von 16 Parteien zur Wahl zugelassen, drei wurden abgelehnt, wie aus einer Mitteilung des Landeswahlleiters hervorgeht. Bei der vorangegangenen Bundestagswahl 2021 waren in Niedersachsen Landeslisten von 21 Parteien zugelassen worden.

Die Wählerinnen und Wähler können ihre Zweitstimme der Landesliste einer Partei geben. Mit der Erststimme wird der jeweilige Direktkandidat eines Wahlkreises in den Bundestag gewählt. Die Bundestagswahl ist am 23. Februar. Knapp 5,9 Millionen Männer und Frauen aus Niedersachsen dürfen an der Wahl teilnehmen.

Drei Landeslisten von Wahlausschuss abgelehnt

Unter den zugelassenen Landeslisten finden sich alle großen Parteien von SPD, CDU, Grünen über die FDP bis zur AfD und den Linken. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist ebenfalls dabei. Auch die Landeslisten mehrerer Kleinstparteien aus dem gesamten politischen Spektrum wurden zugelassen.

Die drei nicht zugelassenen Listen gehören den Parteien Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit (MERA25), Partei des Fortschritts Landesverband Niedersachsen (PdF) und der Werteunion.

Die Landeslisten dieser Parteien seien nicht zugelassen worden, da für diese nicht die erforderliche Anzahl von 2.000 Unterstützungsunterschriften eingereicht worden seien, teilte der Landeswahlleiter mit. Die Parteien haben noch wenige Tage Zeit, um gegen die Ablehnung Beschwerde einzulegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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