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Anträge zu 50+1: Mitgliederversammlung bei Hannover 96


Hannover
Anträge zu 50+1: Mitgliederversammlung bei Hannover 96

Von dpa
08.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Logo von Hannover 96Vergrößern des BildesDas Logo von Hannover 96 ist vor den leeren Sitzen der Zuschauertribüne auf einer Fahne zu sehen. (Quelle: Friedemann Vogel/Pool/epa/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Bei der Jahreshauptversammlung von Hannover 96 geht es einmal mehr um die 50+1-Regelung. Demnach sollen die Stimmberechtigten am Sonntag (12.00 Uhr) in der HDI-Arena unter anderem über Anträge abstimmen, nach denen der Fußball-Zweitligist zukünftig nur noch bei einer Mitgliederversammlung über Erwerb, Belastung und Veräußerung von Anteilen an der Hannover 96 Management GmbH und der Hannover 96 Markenrechte GmbH entscheiden darf. Zudem wird gefordert, dass der Vorstand dafür sorgt, dass die 50+1-Regelung eingehalten und erhalten bleiben soll.

Bei Hannover 96 hatte Martin Kind, Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter der ausgegliederten Profifußball-Gesellschaft Hannover 96 GmbH & Co. KGaA, lange Zeit auf eine Ausnahmegenehmigung wie beim VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und 1899 Hoffenheim gehofft. Nach einer Ablehnung seines Antrags durch die DFL zog er diesen im Sommer 2019 wieder zurück.

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