Münster Oberverwaltungsgericht: Golfplätze bleiben geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat es am Mittwoch abgelehnt, das wegen der Corona-Pandemie verbotene Golfspielen wieder zu erlauben. Der Antragsteller, Mitglied eines Düsseldorfer Golfclubs, argumentierte nach Angaben des Gerichts, dass von Individualsport im Freien und insbesondere von Golf keine Infektionsgefahr ausgehe.
Das Gericht beurteilte das Verbot jedoch als verhältnismäßig. Dass die Infektionszahlen trotz des Teil-Lockdowns im November nicht gesunken und zuletzt wieder deutlich gestiegen seien, belege, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichten. Ein weiteres Herunterfahren des öffentlichen Lebens sei deshalb begründet.
Die Öffnung von Sportanlagen schaffe Anreize und Gelegenheit zu Kontakten. Das gelte auch in Bezug auf Einzelsportarten wie Golf. Hierbei gehe es nicht allein um den Kontakt zu einem möglichen Mitspieler, sondern auch zu Spielern, denen man vielleicht zufällig begegne. Da man sich in einem Golfclub oft kenne, ergäben sich dann schnell Unterhaltungen.