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Gericht: Durchsuchung im Justizministerium war unzulässig


Osnabrück
Gericht: Durchsuchung im Justizministerium war unzulässig

Von dpa
10.02.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der umstrittene Beschluss zur Durchsuchung des Bundesjustizministeriums kurz vor der Bundestagswahl 2021 ist vom Landgericht Osnabrück nachträglich aufgehoben worden. Bei Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Bekämpfer des Zolls hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück Diensträume und Archive des Ministeriums durchsuchen lassen. Allerdings waren die Voraussetzungen dafür nicht gegeben, wie das Landgericht am Donnerstag mit Verweis auf einen Beschluss vom Vortag mitteilte (Geschäftszeichen 12 Qs 32/21).

Die Razzien im Justizministerium und parallel im Finanzministerium sorgten für Aufsehen, Kritiker vermuteten ein Wahlkampfmanöver. Justizministerin war damals die heutige Verteidigungsministerin Christine Lambrecht; Finanzminister war der jetzige Kanzler Olaf Scholz (beide SPD).

Hintergrund waren Ermittlungen wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt: Die Spezialeinheit des Zolls gegen Geldwäsche (FIU) sollen Verdachtsanzeigen nicht in allen Fällen an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet haben. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin beim Justizministerium telefonisch die Herausgabe eines Schreibens an das Bundesfinanzministerium angefragt - weil das Justizministerium dies ablehnte, erwirkten die Ermittler beim Amtsgericht den Durchsuchungsbeschluss.

Das Landgericht bewertete die Durchsuchung indes als nicht zulässig und nicht erforderlich. Weder sei die Vernichtung von Beweismitteln zu befürchten gewesen, noch habe eine besondere Dringlichkeit bestanden. Außerdem seien das erfragte Schreiben und weitere Beweismittel schon seit einer früheren Durchsuchung im Juli 2020 Teil der Ermittlungsakten gewesen.

Die Auswirkungen der Razzia hätten außerdem nicht im Verhältnis zur Stärke des Verdachts gestanden, hieß es weiter. Es habe keine Anhaltspunkte für Fehlverhalten im Justizministerium gegeben. Das Ministerium trotzdem dem Verdacht auszusetzen, sich nicht rechtstreu zu verhalten, sei daher geeignet, "dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen einen nicht unbeachtlichen Schaden zuzufügen".

Die Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses habe keine Auswirkungen auf das Ermittlungsverfahren, da die Unterlagen von den Mitarbeitern des Ministeriums freiwillig herausgegeben worden seien, teilte die Staatsanwaltschaft Osnabrück am Donnerstag mit. Die Annahme des Landgerichts stimme aber nicht, dass alle sichergestellten Unterlagen zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits vorgelegen hätten.

"Wegen des möglicherweise zu erwartenden Wechsels von Mitarbeitern in den Ministerien aufgrund der Bundestagswahl ging die Staatsanwaltschaft Osnabrück von einem möglichen Beweismittelverlust aus." Die Staatsanwaltschaft verwahrte sich gegen den Vorwurf des Gerichts, mit der Durchsuchung dem Ministerium geschadet zu haben. Man habe damit auch nicht "sogenannten Reichsbürgern, Selbstverwaltern, Querdenkern, Corona-Leugnern und anderen Gegnern der derzeitigen Staats- und Gesellschaftsordnung Vorschub geleistet".

Lambrechts Nachfolger im Amt, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), begrüßte die Entscheidung des Landgerichts. Er sagte, von dem Beschluss gehe die wichtige Botschaft aus, dass man dem Ministerium sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertrauen könne.

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