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Was hat das mit Corona zu tun? Richter prüfen Sondervermögen


Koblenz
Was hat das mit Corona zu tun? Richter prüfen Sondervermögen

Von dpa
04.03.2022Lesedauer: 3 Min.
Verfassungsgerichtshof Rheinland-PfalzVergrößern des BildesVor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz wird über das Corona-Sondervermögen verhandelt. (Quelle: Peter Zschunke/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Ein halbes Jahr nach Beginn der Corona-Krise hat Rheinland-Pfalz Milliarden an Krediten aufgenommen und ein Sondervermögen außerhalb des regulären Haushalts eingerichtet. Jetzt prüft der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz, ob dabei auch alles mit rechten Dingen zuging. Eine Entscheidung in dem Normenkontrollverfahren soll voraussichtlich in einigen Wochen verkündet werden, wenn die neun Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter ihre Beratungen abgeschlossen haben.

Angerufen wurde das Gericht von der AfD-Fraktion im Landtag. Auch der Rechnungshof Rheinland-Pfalz bewertete das Vorgehen der Landesregierung für nicht zulässig. Der Landtag und die Landesregierung verteidigten die Entscheidungen mit der Notwendigkeit, angesichts einer absehbaren Schockstarre der Wirtschaft schnell und entschieden zu handeln und ein entsprechendes Signal an Märkte und Bevölkerung zu senden.

Der VGH habe das im September 2020 mit 1,1 Milliarden Euro eingerichtete Corona-Sondervermögen nicht politisch zu bewerten, sagte Gerichtspräsident Lars Brocker. Er habe aber über die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorschriften zu wachen. Dabei gehe es zum einen um die Einhaltung der Schuldenregel, zum anderen um das Budgetrecht des Landtags. Aber "alles hängt mit allem zusammen", sagte Brocker.

Die haushaltspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Iris Nieland, sagte in der mündlichen Verhandlung am Freitag, das Sondervermögen sei ein Verstoß gegen die Schuldenbremse, gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährigkeit, also der Aufstellung eines Haushalts für ein oder beim Doppelhaushalt auch für zwei Jahre. Außerdem werde das Budgetrecht des Parlaments verletzt. Und es sei "unzulässig, wenn man sich verschuldet, obwohl noch in hohem Maße Rücklagen bestehen".

Die Bedenken des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz fasste sein Präsident Jörg Berres in dem Satz zusammen: "Eines Corona-Sondervermögens hätte es nicht bedurft." Zwar habe mit der Corona-Pandemie eine außergewöhnliche Notsituation bestanden - dieser Umstand rechtfertigt nach Artikel 117 der Landesverfassung Ausnahmen von der Schuldenbremse. Aber Berres stellte infrage, ob das Instrument des Sondervermögens in der Krisensituation der Pandemie geeignet gewesen sei, die vielfältigen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise auf den Weg zu bringen. Diese hätten sich auch im Kernhaushalt des Landes abbilden lassen.

Berres sprach von einer "Kreditaufnahme auf Vorrat" und einem "Parallelhaushalt". Auch sei für mehrere Maßnahmen, die mit dem Sondervermögen finanziert werden sollten, der Zusammenhang zur Notlage nicht nachvollziehbar.

Hierzu fragte VGH-Präsident Brocker kritisch nach. Es habe sich ihm nicht erschlossen, warum auch Branchen wie erneuerbare Energien Mittel aus dem Sondervermögen erhalten sollten. "Sind das Dinge, die in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen?"

"Eine Krise wie die Corona-Krise ist eben auch eine Wirtschaftskrise", antwortete der Abteilungsleiter im Finanzministerium, Dieter Stahl. Das Sondervermögen mit Mitteln von 1,1 Milliarden Euro stehe in einem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß der Krise. Zudem bestehe immer ein Unterschied zwischen der Ermächtigung zu Ausgaben durch das Parlament und dem tatsächlichen Haushaltsvollzug. So seien die vorgesehenen Mittel für erneuerbare Energien kaum beansprucht worden.

Das Sondervermögen habe vor allem für Verlässlichkeit und Planungssicherheit bei der Eindämmung der Corona-Auswirkungen sorgen sollen, sagte Stahl. Da die Landesregierung die Verwendung des Sondervermögens regelmäßig offenlege, seien auch die Beteiligungsrechte des Parlaments nicht eingeschränkt. Die Haushaltssicherungsrücklagen sollten nicht angetastet werden "mit Blick darauf, dass der Staat auch nach der Krise handlungsfähig bleiben soll".

Der Landtag als Gesetzgeber habe in einer Krisensituation gehandelt, sagte der stellvertretende Leiter des Wissenschaftliches Dienstes des Landtags, Volker Perne. Das Budgetrecht des Parlaments sei nicht verletzt worden.

Einschließlich von Mitteln des Bundes zur Bewältigung der Corona-Krise umfasste das Sondervermögen Ende 2021 insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Davon waren bis dato rund 810 Millionen Euro - etwa 56 Prozent - für die im Gesetz vorgesehenen Zwecke abgeflossen. Weitere Maßnahmen können noch bis Ende 2022 bewilligt werden, Ausgaben aus dem Sondervermögen sind bis Ende 2023 möglich.

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