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Lockerung des Verkaufsverbots: IHK begrüßen FDP-Vorschlag


Schwerin
Lockerung des Verkaufsverbots: IHK begrüßen FDP-Vorschlag

Von dpa
18.03.2022Lesedauer: 2 Min.
EinkaufsstraßeVergrößern des BildesAuf einer Einkaufsstraße in der Fußgängerzone in Greifswald sind zahlreiche Menschen unterwegs. (Quelle: Stefan Sauer/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Industrie- und Handelskammern (IHK) in Mecklenburg-Vorpommern stehen einer von der FDP geforderten temporären Ausweitung der Ladenöffnungszeiten grundsätzlich wohlwollend gegenüber. Außergewöhnliche Probleme erforderten außergewöhnliche Maßnahmen, die Corona-Pandemie sei ein solches Problem, hieß es von der IHK Neubrandenburg. Eine Lockerung der Ladenöffnungszeiten sei für den Einzelhandel eine "Hilfe zur Selbsthilfe", die den Steuerzahler keinen Cent koste. Ähnlich äußerten sich die Kammern in Schwerin und Rostock.

Die FDP hatte in der vergangenen Woche im Schweriner Landtag gefordert, das Verkaufsverbot an Sonntagen von Mitte April bis Ende Oktober landesweit auszusetzen. Bislang ist dies nur in Badeorten und touristischen Zentren des Landes möglich. Die FDP-Abgeordnete Sandy van Baal hatte die Forderung vor allem mit dem Verweis auf die wachsende Konkurrenz durch den Internethandel begründet.

Ähnlich sahen das die Branchenvertreter in der Landeshauptstadt und betonten den aus ihrer Sicht grundsätzlichen Bedarf einer Flexibilisierung. Das Innenstadt-Sterben und die Verlagerung zum Online-Handel hätten sich durch die Pandemie verstärkt, Einzelhändlern müsse nun die Möglichkeit gegeben werden, neue Konzepte auszuprobieren.

Die Schweriner Kammer wünscht sich unabhängig vom FDP-Vorschlag eine Neuverhandlung der Bäderregelung im Land, die Orts- und Sortimentsliste solle erweitert und die zeitliche Dauer verlängert werden. Als Mindestforderung wurde eine Angleichung an das Nachbar-Bundesland Schleswig-Holstein vorgeschlagen.

Doch bei all der Unterstützung für die grundsätzliche Stoßrichtung des Vorschlags der Liberalen misst die IHK in Rostock dem Vorhaben nicht viel Aussicht auf Erfolg bei. "Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Landtag ist nach dem Koalitionsvertrag nicht davon auszugehen, dass in der anstehenden zweiten Lesung des Gesetzentwurfes dieser die notwendige politische Mehrheit finden wird", sagte Hauptgeschäftsführer Peter Volkmann.

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