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Gericht kippt Zweitsteuersatzung der Stadt Fehmarn


Schleswig
Gericht kippt Zweitsteuersatzung der Stadt Fehmarn

Von dpa
24.03.2022Lesedauer: 1 Min.
GerichtVergrößern des BildesProzessakten liegen in einem Gerichtssaal. (Quelle: Thomas Frey/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die von der Stadt Fehmarn für die Jahre 2019 und 2020 erhobene Zweitwohnungssteuer ist rechtswidrig. In einem Musterverfahren hatte die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig entschieden, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandssteuer durch die Kommunen zwar grundsätzlich zulässig ist, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag berichtete. Doch habe die Stadt Fehmarn bei der Ausgestaltung der Steuer den reinen Bodenrichtwert zugrunde gelegt, ohne die Lage des Grundstücks im Ortsgebiet zu berücksichtigen, bemängelten die Richter. Geklagt hatte ein in Niedersachsen wohnender Eigentümer einer Wohnung in Burgtiefe auf der Ostseeinsel.

Die von der Stadt Tönning erhobene Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2019 bis 2021 ist dagegen nach Angaben des Gerichts rechtmäßig. Geklagt hatte eine Berlinerin, die eine Wohnung am Tönninger Hafen hat. Laut Gericht hat die Stadt in ihrer Satzung bei dem Lagewert die Bodenrichtwerte ins Verhältnis gesetzt und dadurch einen Wertfaktor gebildet, der die Wertigkeit der Wirtschaftsgüter proportional zueinander abbildet.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung habe die Kammer gegen beide Urteile die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen, sagte eine Gerichtssprecherin.

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