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Gericht kippt Burghausens Einbahn-Regel auf Grenz-Brücke


Burghausen
Gericht kippt Burghausens Einbahn-Regel auf Grenz-Brücke

Von dpa
29.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Einbahnstraße auf BrückeVergrößern des BildesEine einseitige Einbahnstraßen-Regelung herrscht auf der Brücke zwischen Burghausen und Hochburg-Ach. (Quelle: Armin Weigel/dpa/Archiv/dpa-bilder)
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One way nach Deutschland - und nur über einen Umweg zurück nach Österreich. Der monatelange Nachbarszwist um eine einseitig zur Einbahnstraße erklärte gemeinsame Brücke zwischen Deutschland und Österreich ist gerichtlich entschieden. Das Verwaltungsgericht München kippte am Dienstag die von der bayerischen Stadt Burghausen erlassene Regelung auf einer kleinen Brücke zum österreichischen Nachbarort Hochburg-Ach.

Die Richter verpflichteten die Stadt Burghausen, die entsprechenden Verkehrsschilder umgehend zu entfernen. Die Regelung war seit Beginn 2020 im Probebetrieb. Das Gericht hatte Zweifel an der Einhaltung der Vorgaben für solche Verkehrsversuche, insbesondere wegen der langen Dauer. Die Straßenverkehrsordnung sei kein Instrument zur Städteplanung, erläuterte das Gericht weiter.

Ziel der Einbahnstraßen-Regelung seien weniger Lärm und mehr Sicherheit gewesen, argumentierte Bürgermeister Florian Schneider (SPD). Am Stadtplatz, wo die Brücke mündet, seien täglich rund tausend Schüler unterwegs.

Anwohner an bestimmten Straßen auf österreichischer Seite beklagten hingegen teils eine Verdoppelung des Verkehrs. Pendler monierten längere Fahrtwege. Geklagt hatte der Ingenieur Hannes Preishuber, der täglich über die Brücke pendelt - und zweieinhalb bis vier Kilometer mehr fahren musste.

Preishuber wertete die Entscheidung des Gerichts in einer ersten Reaktion als "eine großartige Neuigkeit für alle österreichischen Anwohner und mehrere Tausend Pendler". Für ihn zählten Burghausens Argumente nicht: "Es gibt dort keine Gefahrenlage."

Bürgermeister Schneider sagte dagegen, die Ziele Lärmschutz, Verkehrsberuhigung und mehr Sicherheit blieben auch nach dem Urteil bestehen. "Das Ziel ist ja nicht eine Einbahnstraße." Die Schilder würden rasch abgebaut. "Dann überlegen wir in aller Ruhe." Die Stadt hatte vor Gericht zur Untermauerung ihrer Gründe Gutachten vorgelegt, etwa zum Lärm und zur Gefährdung von Schülern. Er hoffe, in der späteren schriftlichen Urteilsbegründung des Gerichts Hinweise auf eine mögliche dauerhafte Lösung zu finden, sagte Schneider. Auch die Bürger sollen einbezogen werden.

Am 9. März waren eigens die drei Berufsrichter der Kammer für Straßenverkehrsrecht unter Vorsitz von Richter Dietmar Wolff aus München nach Burghausen gereist, um die vertrackte Lage selbst in Augenschein zu nehmen.

Dabei wurde klar: Die Einbahn-Kluft geht quer durch die Bevölkerung, auch auf österreichischer Seite. Während Demonstranten zum Besuch des hohen Gerichts ein Ende der Einbahn-Regelung verlangten, lief eine Frau aus der Gasse an der Brücke den Richtern nach: Sie sei so froh, es gebe kein Gehupe vor ihrem Haus mehr.

Nicht zum ersten Mal muss sich das Verwaltungsgericht München mit einer ungeliebten Einbahnstraße befassen. Im Februar kippte die betreffende Kammer eine solche in der Dachauer Altstadt. Die Stadt habe nicht ausreichend begründet, warum die Einbahnstraße nötig sei. Geklagt hatte ein Juwelier, der fürchtete, die Regelung schrecke Geschäftskunden ab. Auch dort ging es um einen Probebetrieb.

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