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Rund 730 ukrainische Kinder in Sachsen-Anhalts Schulen

Von dpa
26.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Bildungsministerin Feußner
Eva Feußner bei einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei nach der Kabinettssitzung. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/dpa-bilder)
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In Sachsen-Anhalt sind bislang rund 5300 ukrainische Kinder im schulpflichtigen Alter registriert worden - etwa 730 von ihnen sind in den Schulen angekommen. Das teilte Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) am Dienstag in Magdeburg mit. Das Land fährt zweigleisig: Kinder können bestehende Regelklassen besuchen, zudem werden sogenannte Ankunftsklassen für die Klassenstufen 1 bis 4 und 5 bis 11 gebildet. Bislang gibt es je drei dieser Ankunftsklassen in Halle und Magdeburg sowie eine in Loburg (Jerichower Land). Weitere seien geplant.

Sachsen-Anhalt hat bislang 15 ukrainische Lehrerinnen eingestellt, wie die Ministerin sagte. Gut 150 Interessensbekundungen seien eingegangen. Das Ziel seien etwa 200 Einstellungen, die Arbeitsverträge seien auf zwei Jahre befristet. Hinzu sollten 150 Fachkräfte für Deutsch als Zielsprache kommen, die den Kindern die deutsche Sprache beibringen. Die Zahl der Bewerbungen liege bei gut 50. Perspektivisch sollen die Kinder und Jugendlichen Regelklassen besuchen.

Die Ankunftsklassen würden "recht zügig und unkonventionell" gebildet, sagte Feußner. Sie sollten an Schulen angedockt sein, die Landkreise hätten entsprechende räumliche Kapazitäten gemeldet. Voraussetzung sei eine Schülerzahl von mindestens 15. In Magdeburg und Halle müssen mehr Ankunftsklassen gebildet werden als in anderen Regionen, weil es mehr Geflüchtete gebe.

Für die Kinder und Jugendlichen in den Ankunftsklassen gibt es laut der Ministerin ein kleines Curriculum, das bei insgesamt 25 Stunden pro Woche mindestens 10 für das Erlernen der deutschen Sprache vorsieht. Zudem soll in den Kernfächern unterrichtet werden. Etwa fünf Stunden pro Woche soll es etwa in Musik, Sport oder Kunst gemeinsamen Unterricht mit Regelklassen geben.

Ein Ministeriumssprecher wies darauf hin, dass die ukrainischen Kinder und Jugendlichen keine Schuleingangsuntersuchung absolvieren müssten, es reiche eine ärztliche Untersuchung, mit der etwa ausgeschlossen werden solle, dass ansteckende Krankheiten vorliegen.

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