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Mehrjährige Haft nach Angriff auf 88-jährigen Vater


Bützow
Mehrjährige Haft nach Angriff auf 88-jährigen Vater

Von dpa
28.04.2022Lesedauer: 2 Min.
GerichtVergrößern des BildesProzessakten liegen in einem Gerichtssaal. (Quelle: Thomas Frey/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das Landgericht Rostock hat einen 55-jährigen Mann aus Bützow (Landkreis Rostock) wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafkammer sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen 88 Jahre alten Vater während eines Streits geschlagen und misshandelt hatte und trotz des prekären Zustands des Opfers keine Hilfe holte. Zwei Wochen nach dem Vorfall war der Vater im Januar 2021 an den Folgen der Verletzungen gestorben. Das Gericht ging mit dem Strafmaß um ein Jahr über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Der Angeklagte hatte ausgesagt, er könne sich wegen seines damals betrunkenen Zustands nicht an die Tat erinnern.

Der arbeitslose Lkw-Fahrer und frühere Discjockey hatte laut Gericht bereits seit 20 Jahren wieder in der Wohnung seiner Eltern gelebt. Nach dem Tod der Mutter sei es immer häufiger zum Streit mit dem Vater gekommen. So auch am 27. Dezember 2020. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters stieß der Angeklagte bei dieser Auseinandersetzung seinen Vater in dessen Schlafzimmer heftig zu Boden, wobei sich dieser einen Wirbel brach und danach teilweise gelähmt war. Nach weiteren Misshandlungen habe der Angeklagte seinen Vater in eine Lage gebracht, aus der er sich nicht hätte befreien können, und schlief auf dem Bett ein. Nachbarn hörten Hilferufe und alarmierten die Polizei.

Der Angeklagte habe während des Prozesses weder Reue noch Einsicht, sondern nur Selbstmitleid gezeigt, sagte der Vorsitzende Richter bei seiner Urteilsbegründung. Die angeblichen Erinnerungslücken für die Stunden vor, während und nach der Tat nehme ihm das Gericht nicht ab.

Zu Beginn des Prozesses hatte der Richter darauf hingewiesen, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes denkbar sei. Diese Einschätzung ließ sich im Verlauf des Prozesses jedoch nicht aufrechterhalten. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten wegen Körperverletzung beantragt. Der Angeklagte muss einen Teil seiner Haftzeit in einer Entziehungsanstalt verbringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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