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Kontrollen im Protestcamp im Losser Forst


Hansestadt Seehausen (Altmark)
Kontrollen im Protestcamp im Losser Forst

Von dpa
18.05.2022Lesedauer: 2 Min.
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Der Landkreis Stendal ist mithilfe der Polizei gegen Baumbesetzer im Losser Forst vorgegangen. Man habe die durch das Oberverwaltungsgericht bestätigten Auflagen kontrolliert, sagte Sebastian Stoll, der Erste Beigeordnete des Landkreises, am Mittwoch. Acht Ordnungswidrigkeitsverfahren werden laut Kreisverwaltung eingeleitet. Dafür seien Identitätsfeststellungen notwendig gewesen.

Die Ordnungswidrigkeiten wurden den Angaben zufolge aufgrund des Betretens der Baumhäuser und eines fehlenden Versammlungsleiters festgestellt. "Ein Versammlungsleiter war anfangs faktisch nicht vorhanden. Das können wir so nicht akzeptieren. Wer sich nicht an geltendes Recht hält, muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen", sagte Stoll. Insgesamt befanden sich demnach vier Personen am Boden und weitere vier in den Baumhäusern. Letztere wurden mithilfe eines Hubsteigers von den Bäumen runter geholt.

Es sei auch ein Unimog mit Frontschaufel im Einsatz gewesen, der den Boden zum besseren Befahren glätten sollte, sagte Stoll. Die Baumhäuser und Plattformen seien nicht unbrauchbar gemacht worden. Auch mit einer Räumung habe das nichts zu tun. Zu der Zahl der Einsatzkräfte vor Ort machte die Polizei zunächst keine Angaben.

Die Auflagen des Landkreises Stendal sehen unter anderem die Benennung eines Versammlungsleiters und Sicherheitsmaßnahmen vor. Der Kreis bemängelt etwa die Standsicherheit der Baumhäuser und Plattformen. Bis diese nachgewiesen ist, dürfen die Bauten nicht betreten werden. Aus Kreisen der Verkehrswendeaktivisten hieß es, dass ein entsprechendes Gutachten angefertigt wurde.

Seit über einem Jahr besteht das Protestcamp in dem Waldstück in der Nähe von Seehausen. Die Aktivisten protestieren gegen die Nordverlängerung der Autobahn 14 zwischen Magdeburg und Schwerin. Im Juni letzten Jahres wurde eine erste Allgemeinverfügung gekippt. Gegen eine weitere Allgemeinverfügung aus dem Oktober 2021 waren die Aktivisten ebenfalls vorgegangen. Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hatte die Rechtmäßigkeit von einem Teil der Auflagen festgestellt, die Beschwerde der Protestler wurde vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.

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